Betrifft zwölf Millionen Haushalte: Gesetzesänderung beim TV-Kabelanschluss – Bislang verhält es sich im Falle von Mehrfamilienhäusern oft so, dass der TV-Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung bezahlt wird. Das ist zwar einerseits bequem und durch Sammelverträge meist auch relativ günstig für den Einzelnen. Andererseits müssen auch jene Mieter für den gemeinsamen Anschluss zahlen, die diesen gar nicht nutzen, da das sogenannte Nebenkostenprivileg dem Eigentümer das Recht einräumt, die Kosten auf alle Hausbewohner umzulegen.

Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist damit allerdings bald Schluss.

Zwar wurde die Änderung bereits 2021 beschlossen, hinsichtlich des Nebenkostenprivilegs gilt jedoch eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2024. Ab dann haben die rund zwölf Millionen betroffenen Haushalte die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, für welche Art des TV-Empfanges sie zahlen möchten.

Möchte man seinen Kabelanschluss weiterhin nutzen, ist davon auszugehen, dass die Kosten durch den Wegfall der Sammelverträge steigen werden. Verbraucherschützer gehen von zusätzlichen zwei bis drei Euro aus, so dass pro Monat künftig wohl acht bis zehn Euro fällig werden.

Die Kabelanbieter dürften ihren Bestandskunden von daher in absehbarer Zeit ein entsprechendes Anschreiben zukommen lassen, in dem ihnen ein Angebot unterbreitet wird. Sollte es nicht zusagen, kann man künftig frei wählen, ob man sein Fernsehprogramm alternativ lieber über den terrestrischen TV-Empfangsweg (DVB-T2), per Satellit (DVB-S2) oder eben über das Internet als IP-TV beziehen möchte.

Wer über Kabel auch Internet und Telefon nutzt, muss übrigens keine Änderungen befürchten, da diese Dienste vom TV-Vertrag losgelöst von einem Provider zur Verfügung gestellt werden, den man ohnehin separat bezahlt.

Quelle: chip.de