Begründung sorgt für DiskussionenGericht lässt Vergewaltiger und Mörder frei

Gericht lässt Vergewaltiger und Mörder frei – Ein 17-Jähriger, der ein 17-jähriges Mädchen vergewaltigt und getötet hatte, wurde vom Gericht zu der für Jugendliche höchstmöglichen Strafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte legten daraufhin Revision ein, was dazu führte, dass das Verfahren immer weiter in die Länge gezogen wurde. Die Folge: Der mittlerweile 19-jährige Täter kommt frei!
Der Angeklagte befand sich laut dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken seit März 2020 in Untersuchungshaft und wird aus dieser nun wegen zu langer Verfahrensdauer entlassen. Da das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom August 2022 noch nicht rechtskräftig ist, dauert die U-Haft zumindest formal aber noch an.
Dem ersten Richterspruch zufolge hatte der Täter die 17-Jährige am 12. März 2020 an einem Weiher in Ludwigshafen erst vergewaltigt und dann erwürgt. Nach Auffassung des Gerichts soll er zudem drei weitere Mädchen unter 14 Jahren sexuell missbraucht haben.
Die Angehörigen des Opfers sind entsetzt.
„Sie machte gerade ihren Schulabschluss, wollte Erzieherin werden“, erklärte die Schwester des Opfers gegenüber „Bild“. Die Teenagerin habe noch gar nicht an Beziehungen mit Jungen gedacht, und stattdessen lieber Zeit mit der Familie und ihrem Hund verbracht.
Dass der Mann, der sein ermordetes Opfer nach der Tat sogar noch nackt fotografiert haben soll, nun auf freien Fuß ist, macht die Familie fassungslos: „Wir fühlen uns von der Justiz im Stich gelassen. Dieser Mensch sucht sich vermutlich schon wieder das nächste Opfer. Er wird immer wieder morden!“
Auch der Anwalt der Familie, Christoph Hambusch, kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. „Er könnte bis zu einem halben Jahr auf freiem Fuß sein“, zitiert „Bild“ den Juristen. Denn solange könnte es dauern, bis der Bundesgerichtshof über die Revision entschieden hat.
Begonnen hatte die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankenthal bereits im September 2020 – der Täter war damals noch 17 Jahre alt.
Im August 2022 fällten die Richter dann schließlich das Urteil: Eine Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen. Der Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft Frankenthal gingen daraufhin in Revision.
Zudem wurde eine Haftbeschwerde gestellt, welcher das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken nun Recht gab, den Haftbefehl daraufhin aufhob und die Freilassung des Angeklagten anordnete. Wie es zur Begründung heißt, sei die Fortdauer der Untersuchungshaft mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr vereinbar.
Das Gericht betont, dass die Verzögerungen nicht von dem Angeklagten verschuldet und die Dauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig sei.
Gerade einmal 57 Tage waren im Zuge der mittlerweile 22 Monate andauernden Hauptverhandlung verhandelt worden. 20 dieser Sitzungen hätten weniger als zwei Stunden gedauert, was zu einer Verzögerung von nunmehr knapp sechs Monaten führte.
Auf Anfrage der „Bild“ erklärte das Landgericht Frankenthal, versucht zu haben, „möglichst vielen Beteiligten die Teilnahme an den Hauptverhandlungstagen“ zu ermöglichen. Darüber hinaus hätten Corona-Infektionen der Beteiligten zu teilweise wochenlangen Pausen geführt.
Der Hauptverteidiger sei außerdem terminlich stark eingebunden gewesen und generell läge die Entscheidung über die Terminierung allein bei den vorsitzenden Richtern.
Quelle: .focus.de