Prozess gegen Fahrbahn-BlockiererGericht verurteilt Klimaaktivisten

Prozess gegen Fahrbahn-Blockierer: Gericht verurteilt Klimaaktivisten – Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten kam es kürzlich zu dem bundesweit ersten Prozess gegen einen Klimaaktivisten im Zusammenhang mit den von der „Letzten Generation“ organisierten Straßenblockaden. Nachdem sich der 20-jährige Nils R. auf einer Autobahnauffahrt in Berlin festgeklebt und damit den Verkehr gestört hatte, wurde nun ein Urteil gefällt.
Nils R. wurde wegen seiner Teilnahme an der Straßenblockade der Nötigung schuldig gesprochen, und zu 60 Stunden Freizeitarbeit verurteilt.
Die Aktion sei laut dem Vorsitzenden Richter Günter Räcke „rechtlich als Nötigung zu bewerten“, da andere nicht zum Mittel gemacht werden dürften, um politischen Druck auszuüben.
Mit Blick auf den Klimawandel erklärte Räcke: „Natürlich ist das beängstigend, was passiert.“ Allerdings dürfe das Gericht die Ziele der „Letzten Generation“ bei dem Fall nicht bewerten, es müsse andere Wege des Einsatzes dagegen geben.
Den weiteren Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sah das Gericht als nicht erfüllt an, da R. keine Gewalt gegen die Polizeibeamten angewendet hatte, die seine Hände mit Öl von der Straße lösten.
Zudem erfolgte die Verurteilung nach Jugendstrafrecht, was Räcke damit begründete, dass R. erst vor kurzer Zeit sein Elternhaus verlassen habe, nachdem dieser im vergangenen Jahr nach Leipzig gezogen war, um dort Philosophie zu studieren.
„Ich habe die Hoffnung, er hat heute einiges verstanden“, so Räcke.
R. hatte zum Auftakt der Verhandlung eine Erklärung seiner Taten vorgelesen. Dabei erklärte er: „Es tut mir leid, dass wir stören müssen, aber wir müssen stören. Und wir werden nicht aufhören, bis wir Veränderungen erzwingen.“ Wie R. betonte, handle die Bundesregierung nicht der Lage entsprechend.
Trotz langer Debatten zwischen dem Richter und dem Verteidiger über die Rechtmäßigkeit der Blockade, kam es letztlich zu einem Urteil, welches aber unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft bleibt. Diese hatte eine Verurteilung nach Erwachsenenrecht und eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro gefordert.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hatte die Berliner Staatsanwaltschaft 116 Strafbefehle gegen Straßenblockierer beantragt. 66 davon sind bereits entlassen worden, in 24 Fällen wurden Einsprüche eingelegt, die entsprechend zu Verhandlungen führen werden. Man geht aber davon aus, dass noch weitere Einsprüche folgen werden.
Auch R. hatte Einspruch gegen seinen Strafbefehl in Höhe von 450 Euro eingelegt, was zu der ersten Verhandlung in diesem Zusammenhang führte. Der „Letzten Generation“ zufolge handelte es sich dabei zudem um den ersten Prozess nach den Blockadeaktionen bundesweit. Der zweite folgt am Donnerstag.
Dabei muss sich ein 59-Jähriger wegen der Teilnahme an drei Straßenblockaden in der Hauptstadt verantworten.