AtemschutzmaskenVom Bund empfohlene Dekontamination unwirksam

Das Corona-Virus sorgt weiterhin für eine Ausnahmesituation auf der Welt. In Deutschland herrscht deshalb die Atemschutzmasken-Pflicht. Der Bund hatte Anfang April ein Verfahren vorgegeben, wie man Schutzmasken wieder aufbereitet, besser gesagt dekontaminiert.
Doch laut einem TV-Beitrag des ZDF-Magazins „Frontal 21“, das sich auf ein Papier des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beruft, tötet die vom Bund empfohlene Maskenaufbereitung das Virus nicht vollständig ab.
Im Wortlaut heißt es, dass diese Maßnahme „nicht ausreicht, um eine vollständige Inaktivierung infektiöser Viruspartikel auf den inkubierten Masken zu erzielen.“ Laut dem Bericht kann daher die Dekontamination von Atemschutzmasken eben nicht befürwortet werden.
Das BfArM fordert sogar, das aktuelle Aufbereitungsverfahren unverzüglich zu beenden. Zwar ist das Aufbereitungsverfahren per Trockenhitze bei 70 Grad noch erlaubt, doch eben das würde nicht ausreichen, das Virus komplett abzutöten. Bis dato kam auf die Nachfrage des ZDF-Magazins diesbezüglich noch kein Statement von den zuständigen Ministerien auf das BfArM-Schreiben vom 24. April 2020.
Eine kritische Situation, schließlich werden in bei Pflegediensten, in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeheimen Atemschutzmasken mehrmals verwendet, nachdem man sie wie vom Bund vorgeschrieben dekontaminiert hat. Das BfArM hat zudem eine Alternative, die allerdings noch geprüft werden muss.
Im Schreiben ist die Rede von einer thermischen Dekontamination bei 90 Grad über 90 Minuten als Ersatzverfahren. Der Bund sollte sich demnach besser gestern als morgen mit der BfArM an einen Tisch setzen.
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Quelle: focus.de