ArbeitnehmerResturlaub soll nicht mehr verfallen

Arbeitnehmer: Resturlaub soll nicht mehr verfallen – Kurz vor dem Weihnachtsfest, am 20. Dezember 2022, soll laut Angaben von Expertenportal „Legal Tribune Online“ das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Urteil fällen, das allen Arbeitnehmer ein beachtliches Urlaubsgeschenk zum Fest bescheren wird.
Genauer gesagt geht es um Urlaubsansprüche, die zukünftig dann grundsätzlich nicht mehr verjähren sollen. Heißt auch, dass nicht beantragte Ferientage in Zukunft nicht mehr verfallen können. Und dies soll laut Arbeitsrechtler Prof. Michael Fuhlrott rückwirkend geltend gemacht werden können. Fuhlrott gegenüber „Bild“:
„Damit können Arbeitnehmer Urlaubsansprüche der letzten Jahrzehnte geltend machen – auch gegen den Ex-Arbeitgeber.“ Dies bedeutet, dass mit dem neuen Urteil verjährter Resturlaub sogar rückwirkend gewährt oder ausbezahlt werden kann. Vorausgesetzt der eigene Chef kann nicht beweisen, dass er auf ablaufenden Resturlaub hingewiesen hat.
Klagewellen drohen
Dem Ganzen vorangegangen war ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach der Anspruch auf Erholungsurlaub als „wesentlicher Grundsatz des Sozialrechts der Union zwingenden Charakter“ besitzt und Einschränkungen seitens des Arbeitgebers prinzipiell unzulässig sind. Dies muss nun vom BAG eben per rechtskräftiges Urteil umgesetzt werden.
Laut Fuhlrott sind künftig wegen des kommenden Urteils ganze Klagewellen auf Urlaubsabgeltung möglich. Der Experte zu „Bild“: „Findige Arbeitnehmer und Dienstleister werden das Urteil zu nutzen wissen.“
Quelle: bild.de