Arbeit bei 30 Grad: Welche Rechte haben Arbeitnehmer – Es gibt wohl keine erlösenderen Worte für Schüler, als „ab nach Hause, hitzefrei“, wenn man im Klassenzimmer regelrecht gekocht wird. Hohe Temperaturen, insbesondere bei gnadenlos hoher Luftfeuchtigkeit und Schwüle, machen aber nicht nur jungen Menschen zu schaffen – im Gegenteil. Auch für Berufstätige kann die (frei nach Ruhrpott) „Gemme“ bei 26° aufwärts unangenehm sein. Doch welche Rechte hat man als Arbeitnehmer eigentlich? Denn hitzefrei gibt es ja nicht. Oder?

Nicht nur Bau- und Fabrikarbeiter können davon ein Liedchen singen, Bürohengste oder Supermarktkassierer, die in nichtklimatisierten Räumen und/oder hinter Glas arbeiten, wissen, was für eine Qual „die Lupe“ sein kann. Auf dem Verbraucherportal bei „Chip“ erklärt man, dass der Arbeitgeber sehr wohl tätig werden muss, um den Mitarbeitern in Sachen Temperaturschutz oder gar Arbeitsbefreiung unter die Arme zu greifen. Dort ist konkret nach Temperaturen gelistet, welche Rechte Arbeitnehmer haben.

Die Aufstellung erfolgt in diesen Schritten:

Ab einer Temperatur von über 26 Grad Celsius gilt ein Büro schon als zu warm, um ohne Vorbeugung seitens des Arbeitgebers vernünftig arbeiten zu können. Hier sind im Vorfeld Maßnahmen durch das Unternehmen gefragt, das können etwa Sonnenschutzverglasung, reflektierende Vorrichtungen an den Scheiben oder eine schattenspendende Bepflanzung sein. Steigt das Thermometer stattdessen gar über die 30 °C, muss der Arbeitgeber einschreiten:

Hier sind vorstellbar Lockerungen von Bekleidungsvorschriften, lüftende Einrichtungen oder bereitgestellte Getränke zur Erfrischung. „Hitzefrei“ gibt es nicht, aber Grenzfälle, in gewisser Weise: Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist ein Arbeitsraum bei einer Temperatur von mehr als 35 Grad Celsius nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Die Mitarbeiter dürfen allerdings nicht einfach so heimgehen, sie sind angehalten, ihre Vorgesetzten oder den Betriebsrat zu konsultieren, wie das weitere Vorgehen lautet, etwa Umzug in kühlere Betriebsräume.

Österreich beschreitet einige Wege:

Im Nachbarland herrscht laut „Chip“ derzeit ein regelrechter Run auf eine Bauarbeiter-App. Mit dieser lässt sich nachweisen, ab wann die Temperaturen auf der Baustelle zu heiß sind. Denn in Österreich greift der Arbeitsschutz bereits ab 32,5 °C – dann gibt es dort echtes Hitzefrei. Ein System, das es in dieser Form in Deutschland nicht gibt. „Chip“ empfiehlt deutschen Arbeitnehmern den Griff zu Thermometern, im besten Fall mit angebundener Applikation.

Mit so einem externen Thermometer können Nutzer im Gegensatz zu unzuverlässigen Handy-Sensoren eine präzise Temperaturmessung vornehmen und sich die Daten per Smartphone anzeigen lassen. So kann man die Temperatur genau dort am Arbeitsplatz präzise messen – und diese nötigenfalls Betriebsrat oder Vorgesetzten vorlegen. Wer im Homeoffice tätig ist, muss großteils natürlich selbst Vorsorge treffen – wer einen echten Telearbeitsplatz mit seinem Unternehmen vereinbart hat, unterliegt aber weitreichenden Arbeitsschutzbedingungen, als wäre er in der Firma.

Auch hier kann es sich lohnen, bei starker Hitze mit dem Arbeitgeber zu reden:

Wer hingegen mobil arbeitet, keinen echten Telearbeitsplatz hat, unterliegt nicht so strengen Vorgaben des Arbeitsschutzes. In dem Fall ist der Arbeitgeber nicht für den Hitzeschutz verantwortlich, das muss man dann schon selbst die Wege bringen.

Quelle: chip.de