Ab einer Inzidenz von 100Regierung einigt sich auf „Bundes-Notbremse“

Ab einer Inzidenz von 100: Regierung einigt sich auf „Bundes-Notbremse“ – Wie jüngst bekannt wurde, soll der bundesweite Lockdown verschärft werden. Zu diesem Zweck soll für die sogenannte „Bundes-Notbremse“ das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Ausgangsbeschränkungen und Ladenschließungen würden demnach künftig nach bundesweit verbindlichen Vorgaben verhängt.
Konkret bedeutet dies, dass Landkreise oder kreisfreie Städte, ab einer Inzidenz die drei Tage lang über 100 liegt, unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages anordnen müssen. Ausnahmen sind lediglich zur Versorgung von Tieren sowie der Ausübung eines Berufes vorgesehen.
Ein neuer Paragraf 28b des Infektionsschutzgesetzes soll der „Bild“ zufolge zudem private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur dann gestatten, „wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.“ Ausnahme sind Todesfälle, zu denen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
Kommt es binnen einer Woche zu 200 oder mehr Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, muss der Präsenzunterricht an Schulen eingestellt werden.
Laut Informationen der Nachrichtenagentur „dpa“ sollen in der Vorlage nach stundenlangen Hochdruck-Verhandlungen Fraktions- und Länderwünsche von der Bundesregierung in wichtigen Punkten berücksichtigt worden sein.
Ist der geplante Kabinettsbeschluss durch, soll das Gesetz im Idealfall in einem beschleunigten Verfahren zunächst vom Bundestag beschlossen und dann vom Bundesrat abgesegnet werden.
Das Kabinett hat neben der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch noch Hand an die Arbeitsschutzverordnung gelegt, und darüber eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen initiiert, welche vorsieht, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.
Quelle: bild.de