700 Euro ohne Steuern erhalten: Ein Haken in der Steuererklärung macht es möglich – Unter den zahlreichen möglichen Wegen, Geld anzusparen, stellen einen die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen (VL) dar. Dabei kommt der Arbeitgeber ins Spiel, der bei der Ansammlung des Vermögens unterstützt. Über die Art und Weise, mit der diese Gelder letztlich angelegt werden, verfügt man selbst – hier nennt ein Ratgeber etwa einen Bausparvertrag oder Aktienfonds.

Das Verbraucherportal bei „Chip“ informiert über die VL. Dort erläutert man, dass beim Sparen mit VL unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zuschüsse vom Staat möglich sind. Diese erfolgen demnach frei von Steuern oder Sozialabgaben. Dies ist die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Dazu muss eine jährliche Beantragung in der Steuererklärung erfolgen, die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage fällt unterschiedlich aus. Das Portal rät, im Falle einer Berechtigung das Geld zu sichern.

Nicht verwirren lassen

Das Portal betont, dass man sich nicht von den unterschiedlichen Begrifflichkeiten verunsichern lassen sollte: Gewährt einem der Arbeitgeber die eingangs erwähnten VL, so ist man berechtigt, bei der Steuererklärung die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen. So bezuschusst der Staat dann den Vermögensaufbau. Der Ratgeber bei „Chip“ grenzt ein, dass es bei den Leistungen darum geht, einkommensschwachen Arbeitnehmern unter die Arme zu greifen. Daher gelten Einkommensgrenzen.

Dabei sind diese abhängig von der Anlageform der VL. So betragen sie für Aktienfonds/Beteiligungen 20.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Singles und 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Partnern. Für Bausparverträge greifen hingegen 17.900 Euro für Singles und 35.800 Euro für Paare. Die genaue Höhe der Sparzulage für Arbeitnehmer ist dabei von der Anlageform abhängig, wie das Portal erläutert.

Hier gilt:

20 Prozent der jährlich eingezahlten Summe erhält man bei Aktienfonds vom Staat zusätzlich, die Berechnungsgrenze liegt hierbei 400 Euro. 9 Prozent sind es hingegen beim Bausparvertrag, hier beträgt die Grenze 470 Euro. Wer zwei VL-Verträge hat, kann für beide die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten, das wären bei einem Aktienfonds 80 Euro pro Jahr, für den Bausparvertrag 43 Euro. Das würde insgesamt 123 Euro Zulage pro Jahr bedeuten.

Die VL haben eine Laufzeit von sechs Jahren, damit ergibt sich eine Summe von 738 Euro zusätzlich bei voller Ausschöpfung der Zulage.

Quelle: chip.de