50 Stunden StillstandGewerkschaft kündigt neuen Streik an

50 Stunden Stillstand: Gewerkschaft kündigt neuen Streik an – Bahnreisende müssen sich abermals auf starke Einschränkungen einstellen, nachdem die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) einen erneuten bundesweiten Streik angekündigt hat. Wie es heißt, will man von Sonntagabend 22 Uhr bis Dienstagnacht 24 Uhr nicht nur den Bahnverkehr der Deutschen Bahn, sondern auch den von nahezu allen der gut 50 weiteren Bahn-Anbietern lahmlegen.
Im Zuge des Warnstreiks, werden sämtliche ICE- und IC-Züge ausfallen, auch der Regionalverkehr dürfte dann weitestgehend zum Stillstand kommen.
„Statt Kompromisse zu suchen, will die EVG unglaubliche 50 Stunden das Land lahmlegen. Das ist quasi der Vollstreik ohne Urabstimmung“, tobt Martin Seiler aus dem Bahn-Vorstand und betitelt den Warnstreik der EVG als „irrsinnig“ und „restlos überzogen“.
So werde der Streik „massive Auswirkungen“ auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb haben, aber auch den Güterverkehr für ganz Europa betreffen. Fährgäste, denen der Streik einen Strich durch die Reise-Rechnung macht, könnten aber laut „Bild“ mit viel Kulanz, etwa hinsichtlich der Ticket-Erstattungen, rechnen.
Die EVG befindet sich bereits seit zwei Monaten in Verhandlungen, kommt mit Gesprächen aber offenbar nicht weiter. Tarifvorstand Cosima Ingenschay erklärte: „Wir werden deshalb noch einmal unübersehbar signalisieren, dass die vorliegenden Angebote erheblich nachgebessert werden müssen.“
„Da sich an den Verhandlungstischen nur wenig bewegt, wird jetzt noch einmal gestreikt.“
Damit handelt es sich um den inzwischen dritten Streik allein in diesem Jahr. Zunächst hatte die EVG in Kooperation mit Verdi im März große Teile des öffentlichen Verkehrs inklusive der meisten Flughäfen für einen Tag lahmgelegt, dann noch einmal für weitere acht Stunden Ende April.
Die EVG erhofft sich dabei eine Lohnerhöhung von 650 Euro im Monat oder alternativ zwölf Prozent mehr.
Die Deutsche Bahn will wiederum mit Blick auf den kürzlich erfolgten Abschluss des öffentlichen Dienstes ihren Mitarbeitern einen steuerfreien und in mehreren Stufen erfolgenden Inflationsausgleich von 2.850 Euro gewähren, und dazu noch die Löhne und Gehälter ab März 2024 stufenweise um zehn Prozent für die unteren und mittleren, respektive acht Prozent für die oberen Lohngruppen anheben.
Quellen: evg-online.org , bild.de