28 Milliarden Werbeprospekte pro Jahr: Umwelthilfe will unerwünschte Briefkasten-Werbung verbieten – Wer von unerwünschter Werbung und Prospekten im Briefkasten verschont bleiben möchte, muss dies mit einem Aufkleber der Marke „Bitte keine Werbung“ kenntlich machen. Theoretisch zumindest, denn viele Zusteller halten sich nicht daran.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) möchte nun über eine Petition den Spieß umdrehen und erreichen, dass Werbeprospekte nur noch diejenigen erhalten, die dies auch ausdrücklich wünschen.

„Wir sehen, dass es nicht funktioniert. Deshalb müssen wir es umdrehen“, erklärt DUH-Abfallexperte Thomas Fischer. Die Forderung der Initiative „Letzte Werbung“ an das Bundesjustizministerium verlangt von daher, dass Werbung zukünftig nur noch in Briefkästen landen soll, die mit einem deutlichen „Werbung – Ja, bitte“ gekennzeichnet sind.

Fischer zufolge sollte dies den Effekt haben, dass weniger Werbung produziert, klimabelastend verteilt und entsorgt werden muss. Das bereits seit 2018 in Amsterdam eingeführte System beweise dies. Lediglich 30 Prozent der dortigen Haushalte hätten sich aktiv für die Werbung entschieden, wodurch 6000 Tonnen Papier pro Jahr eingespart worden seien.

Hierzulande werden in Deutschland rund 28 Milliarden Werbeprospekte gedruckt, rechnet der Experte vor. Dadurch entstehen 1,1 Millionen Tonnen Müll. „In diesem Bereich wird ohne Ende gesündigt.“

Zwar geht man auch beim Justizministerium davon aus, dass sich in Deutschland nur wenige Menschen für die Werbung entscheiden würden, und damit Abfälle vermieden werden können, allerdings würde es die unternehmerische Freiheit beschränken, wenn kommerzielle Postwurfwerbung nur noch mit Einwilligung zulässig wäre.

„Ob die Belange des Persönlichkeits- und Umweltschutzes einen solchen Eingriff rechtfertigen könnten, wirft eine Reihe von Abwägungsfragen auf“, so eine Sprecherin.

Des Weiteren gelte es mit Blick auf den redaktionellen Teil der Anzeigeblätter auch das hohe Gut der Pressefreiheit zu schützen. Eine Änderung sei derzeit jedenfalls nicht geplant, zumal die aktuelle Regelung ohne großen Aufwand einen Schutz vor unerwünschter Werbung garantiert.

Fischer betont wiederum, dass Gratiszeitungen nicht betroffen wären. Vielmehr gehe es um Anzeigen von Baumarktketten, Drogerien oder Textilhandel. „Da müssen wir ran, das ist der ganz große Batzen.“

Abgesehen davon könne der Gesetzgeber Ausnahmebestände für Gemeinnütziges oder Wahlwerbung definieren.

Quelle: spiegel.de