Zu unrealistischProzess um Hollywood-Blockbuster dauerte 14 Jahre

Zu unrealistisch: Prozess um Hollywood-Blockbuster dauerte 14 Jahre – Die Filmwelt hat in den letzten Dekaden schon so einiges an Kuriositäten erlebt. Eine ist dabei ganz besonders kurios und viele Fans wissen nicht einmal davon. Die Rede ist vom Prozess um den Blockbuster „Der Sturm“ mit George Clooney und Mark Wahlberg in den Hauptrollen. Die Verantwortlichen hinter dem Streifen aus dem Jahre 2000, der auf einer wahren Begebenheit beruht, mussten sich nämlich ganze 14 Jahre vor Gericht rumschlagen.
Verklagt wurde der 120-Millionen-Dollar-Blockbuster aus einem wahrlich irren Grund – er sei zu unrealistisch! Wer den Katastrophenfilm „Der Sturm“ nicht kennt, erstmal ein kurzer Story-Einblick, damit ihr wisst, worum es geht. Die Gefahr vom Sturm und Wellen auf hoher See ist Ihr Alltag, für einen erfolgreichen Fischzug geben sie alles – die Schwertfischer von Gloucester riskieren täglich ihr Leben und sind stolz darauf.
Die Sache mit den Fakten
Aber als Captain Tyne und seine Crew dieses Mal auslaufen, um den letzten und besten Fang der Saison einzuholen, ahnen sie nicht, welcher Macht sie sich stellen müssen und geraten in einem gewaltigen Sturm, der die Crew in einen Kampf um Leben und Tod zwingt. Wie eingangs erwähnt, basiert die Geschichte auf einer wahren Begebenheit. Und wie die meisten von euch wissen, ist es nicht neu, dass Verfilmungen sich nicht immer unbedingt eins zu eins an der Originalgeschichte halten.
Genau das wurde dem Film von Regieikone Wolfgang Petersen fast zum Verhängnis, da „Der Sturm“ recht locker mit den zugrundeliegenden Fakten umging. Deshalb traten bereits kurz nach der Veröffentlichung von „Der Sturm“ sowohl die beiden Töchter als auch die Ehefrau des echten Kapitäns Tyne in Erscheinung und verklagten Warner Bros. Die Begründung für die Klage: Petersen sowie die Produzenten des Blockbusters, seien in ihrem Film schlicht viel zu weit von den tatsächlichen Ereignissen abgewichen.
Verdrehte Tatsachen
So kritisierte die Ehefrau Jodi Tyne, dass man das Leben ihres Mannes nicht nur merklich im Film veränderte, sondern ihn sogar verdreht hätte. Dies alles nur, um den Blockbuster kommerziell attraktiver zu machen. Denn anders als im Film, sei Kapitän Tyne mit dem Spitznamen „Skip“ alles außer einem Raufbold gewesen, so wie er im Film dargestellt wurde. Auch hätte er niemals das Leben seiner Crew für eine Ladung Fische in Gefahr gebracht. Genau das tut aber Kapitän Tyne, gespielt von George Clooney.
Darum berief sich Jodi Tyne auf ein Gesetz in Florida, wonach Menschen vor Falschdarstellungen aus kommerziellen Beweggründen geschützt werden und forderte daher eine finanzielle Entschädigung. Hinzu kamen übrigens weitere Familien, die im Film genannt wurden, aber dafür niemals eine Erlaubnis erteilten. Auch sie reichten Klage ein. Warner Bros. verteidigte sich indes, indem man sich auf den ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten in Bezug auf die Redefreiheit berief.
Entschiedenes und endgültiges Urteil nach 14 Jahren
Nach dem Filmstudio hätte man genügend fiktionale Anteile in „Der Sturm“ verwendet, um diesen wiederum durch die US-Verfassung zu schützen. Im Mai 2002, also zwei Jahre nach der Veröffentlichung, entschied der Supreme Court Of Florida zugunsten von Warner Bros., allerdings war es damit noch nicht erledigt. Denn viele weitere Klagen folgten, und obendrein legte die Familie Tyne Berufung beim U.S. Court Of Appeals For The 11th Circuit ein. Letzten Endes zog sich der Prozess rund um „Der Sturm“ ganze 14 Jahre hin.
Erst im Jahre 2014 fällte der Florida Supreme Court das entschiedene und endgültige Urteil. Dieses bestätigte den damaligen Beschluss aus 2002 wonach trotz der mangelnden Wirklichkeitsnähe, der Film „Der Sturm“ durch die Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt bliebe.
Quelle: filmstarts.de