RundfunkbeitragDerzeit prüft der Beitragsservice Meldedaten

Rundfunkbeitrag: Derzeit prüft der Beitragsservice Meldedaten – Was früher die GEZ war, ist heute der Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio. An der Kritik am Beitragsservice hat sich seither jedoch nichts geändert. Und doch muss weiterhin die Rundfunkgebühr von Bürgerinnen und Bürgern gezahlt werden. Deshalb sucht der Beitragsservice seit Januar 2023 abermals all jene Menschen, die eben noch keine Rundfunkgebühr entrichtet haben.
Wie „Computer Bild“ berichtete, werden seit Anfang des Jahres deshalb Meldedaten aller Erwachsenen vom Beitragsservice geprüft. Im Detail geht es dem Beitragsservice darum, „zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.“ Deshalb zieht man die Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern heran und vergleicht diese dann mit den Bestandsdaten.
Bei Ungereimtheiten gibt es Post vom Beitragsservice
Bereits in den Jahren 2013 sowie 2018 wurde diese gesetzlich geregelte Prüfung vollzogen. Kommt es bei der Datenkontrolle dann zu Ungereimtheiten, etwa, dass Erwachsene sich im Kontext des Rundfunkbeitrags und einer angemeldeten Wohnung nicht zuordnen lassen, gibt es Post vom Beitragsservice. Sollte man nun einen Brief vom Beitragsservice erhalten, ist definitiv zeitnahes Handeln gefragt. Denn wie der Beitragsservice mahnt:
„Auf die Klärungsschreiben sollten Angeschriebene zeitnah reagieren und dem Beitragsservice die benötigten Informationen zur eigenen Wohnung mitteilen. Die Rückmeldung geht am schnellsten online.“ Wer indes gemeldet ist und dennoch ein Schreiben vom Beitragsservice erhält, sollte dennoch darauf antworten, um Probleme zu vermeiden.
Immer auf ein Schreiben des Beitragsservice reagieren
Heißt, einfach auf das Schreiben antworten und dem Beitragsservice seine Beitragsnummer mitteilen. Daraufhin wird der Beitragsservice die Sache zu den Akten legen. Sollte man sich nämlich gar nicht auf das Schreiben melden, geht der Beitragsservice schlicht davon aus, „dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.“
Quelle: computerbild.de