RundfunkbeitragAb Januar prüft Beitragsservice erneut Meldedaten

Rundfunkbeitrag: Ab Januar prüft Beitragsservice erneut Meldedaten – Seit eh und je steht der Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ, von ARD, ZDF und Deutschlandradio in der Kritik. Doch er hat weiterhin Bestand und so geht der Beitragsservice im Januar 2023 wieder auf die Suche nach Menschen, die bis dato keine Rundfunkgebühr entrichtet haben.
Laut „Computer Bild“ will der Beitragsservice die Meldedaten aller Erwachsenen in Deutschland nachprüfen, um „zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.“ Hierbei greift der Beitragsservice auf Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern zurück, die sie dann mit den Bestandsdaten vergleichen.
Unbedingt auf ein Klärungsschreiben des Beitragsservice reagieren
Dies ist gesetzlich geregelt und wird nach den Jahren 2013 sowie 2018 nun zum dritten Mal gemacht. Alle Erwachsenen, die sich im Kontext des Rundfunkbeitrags und einer angemeldeten Wohnung nicht zuordnen lassen, werden daraufhin vom Beitragsservice ab dem 10. Januar 2023 nach und nach angeschrieben. Jeder, der einen Brief vom Beitragsservice erhält, sollte dann also zeitnah darauf reagieren. Denn der Beitragsservice macht deutlich:
„Auf die Klärungsschreiben sollten Angeschriebene zeitnah reagieren und dem Beitragsservice die benötigten Informationen zur eigenen Wohnung mitteilen. Die Rückmeldung geht am schnellsten online.“
Auch wenn man bereits angemeldet ist und dennoch ein Schreiben erhält, sollte man darauf antworten und einfach die Beitragsnummer mitzuteilen, woraufhin der Beitragsservice die Daten löscht. Meldet man sich nämlich nicht auf ein Schreiben, geht der Beitragsservice davon aus „dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.“
Quelle: computerbild.de