EU-Verordnung für große Fernseher ändert sich: Faktisches Verkaufsverbot für 8K-Geräte – Der 1. März 2023 bildet den Stichtag, der Hersteller größerer Fernsehgeräte unter Druck setzen könnte. Denn dann tritt eine neue Ökodesign-Verordnung in Kraft, die große OLED-Geräte und vor allem brandneue Fernseher mit 8K-Auflösung nicht mehr flächendeckend einhalten könnten: Ein festgelegter Stromverbrauch darf von TVs nicht überschritten werden. Dieser Richtwert ändert sich mit der Novellierung im Frühjahr aber. Insbesondere auf 8K-Geräte käme dann ein massiver Bedarf nach Stromersparnis zu, sollen diese in der EU noch verkauft werden.

Dies geht aus einem Bericht des Technikportals „Chip“ hervor, der die Sachlage erläutert. Demnach sei die Ökodesign-Verordnung Teil eines Systems aus gleich zwei EU-Regelwerken. So gilt in der Europäischen Union neben dieser auch noch die Energieeffizienz-Richtlinie, welche Elektrogeräte in verschiedene Effizienzklassen einordnet. Sie soll als Orientierungshilfe für Verbraucher dienen, um dabei zu helfen, besonders energiesparende Geräte zu erwerben.

Anders die Ökodesign-Verordnung:

Wie man bei „Chip“ erläutert, enthalte diese „… Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme elektronischer Displays …“. Diese definiere etwa auch Energieeffizienz-Grenzwerte für Bildschirme – Grenzwerte, die für einen Verkauf im EU-Binnenmarkt strikt einzuhalten sind. Basis dessen: der Energieeffizienzindex (EEI). Das Resultat einer hochkomplexen Formel, für das vor allem die gemessene Leistungsaufnahme eines Bildschirms, der sogenannte „Pmeasured“-Wert entscheidend ist.

Dabei gilt die Darstellung von Videos im Standarddynamikumfang (SDR) im Auslieferungszustand bei der Messung als relevant, nicht die Darstellung in HDR. Als Grundlage dient zudem eine deaktivierte automatische Helligkeitsregelung per Umgebungslichtsensor, die Helligkeit eines Geräts muss demnach mindestens 65 Prozent der Maximalhelligkeit eines Bildschirms betragen, erläutert der Artikel bei „Chip“.

Demnach gilt bis dato:

Full-HD-Displays (1.920 x 1.080) dürfen maximal einen EEI von 0,9 aufweisen, bei 4K-Bildschirmen (3.840 x 2.160) darf er allerhöchstens bei 1,1 liegen. Da OLED-Schirme selbstleuchtend sind, wird ihnen bei der Berechnung ein sogenannter Korrekturfaktor in Höhe von zehn Bonuspunkten gewährt. Für solche Bildschirme sowie 8K-Displays mit einer Auflösung von 7.680 x 4.320 Bildpunkten sowie die ebenfalls selbstleuchtenden Micro-LED sind keine Grenzwerte festgelegt – dies endet jedoch mit dem 28. Februar 2023.

Wie „Chip“ berichtet, werden die Werte mit dem 1. März 2023 verschärft, OLED- Bonuspunkte entfallen. Der Grenzwert für Full-HD sinkt dann auf 0,75, für Geräte mit höheren Auflösungen sowie Bildschirme mit Micro-LED gilt dann der neue Grenzwert von 0,90. Lediglich solche Geräte, die zu dem Zeitpunkt bereits im Handel stehen, werden ausgenommen von der Neuregelung sein. Wie das Portal anhand von selbst aufgestellten Bestenlisten konstatiert, könne es dann eng für OLEDs und 8-Geräte werden.

Herkömmliche 4K-Geräte wohl sicher

Demnach seien die Hersteller von 4K-Geräten durchaus zuversichtlich, Standards einhalten zu können, genannt werden etwa Namen wie Samsung, Panasonic oder Philips. Doch für Displays mit 8K-Auflösung, deren Pixeldichte mit 7.680 x 4.320 Bildpunkten gleich viermal so hoch sei wie bei einem 4K-Gerät, werde es eng: Um die gleiche Leuchtdichte wie bei einem 4K-Display zu erreichen, sind entsprechende Mengen an Transistoren und Leitungen in noch engerer Bauweise hinter dem Bildschirm notwendig.

Um nun die gleiche Leuchtdichte zu erreichen, ist wesentlich mehr elektrischer Strom vonnöten. Auch bei OLED- oder Mini-LED-Geräten stellt dies aufgrund der selbstleuchtenden Bauweise den Regelfall dar – auch hier können die vorgegebenen Werte für den Verbrauch überschritten werden. Der Artikel bei „Chip“, der unten in der Quelle verknüpft ist, nennt entsprechend vom Portal getestete Geräte, welche den Grenzwert bereits jetzt deutlich überschreiten könnten – bei einem genannten Sony-8K-Fernseher für 2023 sei etwa eine Leistungsersparnis von ganzen 22 Prozent vonnöten, um den Wert überhaupt einzuhalten.

„Faktisches Verkaufsverbot“

Die Experten des Portals halten es für unwahrscheinlich, dass es Unternehmen noch gelingt, binnen so kurzer Zeit den Verbrauch der mächtigen Geräte noch so drastisch zu verringern – in der Praxis komme dies also einem „faktischen Verkaufsverbot“ von 8K-Geräten in der EU gleich. Bislang machen solche Geräte dem Artikel zufolge nur zwei Prozent des gesamten Marktanteils aus. Doch Technologien entwickeln sich weiter, werden in der Regel günstiger und breiter verfügbar – die neuen Richtlinien der EU ab dem 1. März könnten hier dem Fortschritt einen Riegel vorschieben.

Dies ist laut den Statuten der Europäischen Union verboten – einschlägige Interessenverbände, Elektronikorganisationen und in Europa ansässige Technikunternehmen wirken gerade auf die EU-Kommission ein, die neuen Grenzwerte auszusetzen. Brancheninsider wollen allerdings wissen, dass es bislang Beschwerden ohne Erfolg sind.

Quelle: chip.de