„Sharing is caring?“ Mag sein, aber in den letzten Monaten gab es immer wieder Meldungen, dass Streaming-Unternehmen wie der Platzhirsch Netflix enorme Quartalsverluste einfahren, weil die Nutzer ihre Passwörter teilen. Seit letztem Jahr ist bekannt, dass das Unternehmen dagegen vorgehen will – Pilotversuche gab es bereits in Südamerika. Gestern sickerte durch, dass Netflix Informationen über mögliche Strafen bei Verstößen mit nicht genehmigtem Teilen veröffentlicht haben soll. Diese wurden nun wohl zurückgezogen.

Wie das Technikportal „Golem“ berichtet, war gestern noch eine entsprechende Hilfeseite verfügbar, die über mögliche Maßnahmen bei unerlaubter Weitergabe eines Netflix-Accounts informierte. Mittlerweile wurden die entsprechenden Hinweise laut „Golem“ entfernt. Eine Mitteilung, aus der hervorgehen könnte, dass der Inhalt der Seite innerhalb eines Tages umgeschrieben wurde, fehlt dem Bericht zufolge, Kommentare zu den zuvor gemachten Hinweisen seitens Netflix gibt es demnach nicht.

Vorherige Hilfeseite enthielt Androhung einer Sperrung

Auf der Vorversion der entsprechenden Hilfeseite hatte man seitens Netflix Nutzern noch Account-Sperrungen angekündigt, sollten diese ein Abo unerlaubterweise mit Personen aus einem anderen Haushalt teilen. Es ist genau dieser Hinweis, von dem nun „Golem“ zufolge jede Spur fehlt. Das Technikportal erkundigte sich bei dem Streaming-Giganten nach weiterführenden Informationen zu dieser Sachlage. Das Unternehmen kommentierte sein Vorgehen allerdings nicht.

Bei „Golem“ nimmt man an, dass seitens Netflix gehandelt wurde und man jene Hilfeseite, welche die erste Version des Verwarnungstextes enthalten haben soll, übereilt online gestellt habe. Fest steht: Gleich zwei Netflix-Abomodelle erlauben zwei oder gar vier parallele Streaming-Sitzungen, damit mehrere Nutzer zugleich Serien und Filme genießen können. Doch dies ist ausdrücklich nur in einem Haushalt zugelassen. Um gegen das Teilen von Konten-Passwörtern über mehrere Haushalte hinweg vorzugehen, will man seitens Netflix noch in diesem Quartal eine Zusatzgebühr erheben.

In weiteren Ländern kann dann das Account-Sharing über Haushaltsgrenzen hinweg ermöglicht werden – vorausgesetzt, der jeweilige Kontoeigner zahlt einen entsprechenden Mehrbetrag.

Quelle: golem.de