Nach Otto und Harald Schmidt: Öffentlich-Rechtliche warnen nun auch vor „Tatort“ – Nachdem die Öffentlich-Rechtlichen zuletzt mit Warnhinweisen in Bezug auf alte Otto- und Harald-Schmidt-Shows in die Schlagzeilen geraten waren, zeigt sich nun, dass offenbar auch hauseigene Produktionen als nach heutigen Maßstäben zu heikel eingeordnet werden, um unkommentiert gezeigt werden zu können. So findet sich dem „Fokus“ zufolge in der Online-Mediathek der ARD inzwischen auch ein entsprechender Hinweis vor alten „Tatort“-Folgen.

Die Warnung bezieht sich dabei auf veraltete Rollenbilder und Sprache, die man aus heutiger Sicht als diskriminierend bewerten könnte.

Mit Blick auf die 80er-„Tatorte“ mit dem 2016 verstorbenen Götz George als Kult-Kommissar Schimanski dürfte dabei wohl vor allem das vermittelte Geschlechterbild eine Rolle spielen. So betont eine weibliche Darstellerin in der der Folge „Duisburg-Ruhrpot“ etwa: „Unsereins soll zuhause sitzen, staubwischen, fernsehen und sich höchstens mit dem Wackelpeter begnügen.“

Vonseiten der Rundfunkanstalt erging zu dem Thema bislang kein Kommentar, Komiker Otto erklärte gegenüber der „Bild“ hingegen unlängst, dass es andere Probleme gebe als alte Scherze, während Moderator Schmidt die Warnungen vor seiner Sendung als „weltklasse“ bezeichnete und die Angelegenheit einen „echten Schmidteinander-Gag“ nannte.

Auch online hat das Thema für weitreichendes Unverständnis gesorgt.

„Wurde wieder gezählt, wie oft Schimanski scheiße sagt?“, fragt etwa ein Nutzer der Social-Media-Plattform X, und spielt damit ironisch auf die Kontroverse über die anstößige Sprache der Schimanski-Tatorte an, die zu Zeiten der Ausstrahlung geführt wurde. Viele andere fordern, den WDR selbst mit einem Warnhinweis zu versehen.

Quelle: focus.de