Manta Manta – Zwoter Teil: Autoren-Klage gegen Til Schweigers Kult-Filme – Nachdem die lang erwartete Fortsetzung „Manta Manta – Zwoter Teil“ zum deutschen Kultfilm der 90er „Manta, Manta“ vor wenigen Wochen erfolgreich in den Kinos startete, tauchten dunkle Wolken auf. Erst sorgte das Verhalten rund um Regisseur und Hauptdarsteller Til Schweiger am Filmset für Schlagzeilen. Nun folgt sogar eine Klage – und zwar von Drehbuchautor Stefan Cantz.

Diese richtet sich an den Verleih Constantin Film. Es geht hierbei um alte Verträge, die nicht nur die Fortsetzung, sondern auch den Originalstreifen aus dem Jahre 1991 betreffen. Laut Informationen der „Süddeutschen Zeitung“, klagt Stefan Cantz vor Gericht aufgrund alter Vereinbarungen, die teils vor mehr als 30 Jahren getätigt wurden, aber laut Cantz nie eingehalten wurden.

Klage gegen Produktionsfirma Constantin Film

Deshalb habe der Erfolgsautor nun eine Klage beim Landgericht München I eingereicht und zwar gegen die Produktionsfirma Constantin Film. Im Detail fordert Cantz nicht nur Nachzahlungen für seine Autorentätigkeiten am Drehbuch für „Manta Manta“, sondern klagt auch wegen „Verletzung des Bearbeitungsrechts“. Diese zielt auf die Fortsetzung „Manta Manta – Zwoter Teil“, wonach Cantz nicht ausreichend berücksichtigt worden sein soll, was sein Mitspracherecht sowie eine finanzielle Beteiligung betrifft.

Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ sagte Stefan Cantz, dass ihn weder Till Schweiger noch Constantin Film über eine Fortsetzung zu „Manta, Manta“ informiert hätten. Da die erhaltenen Honorare von Cantz im Missverhältnis zu der damaligen Vergütung stünden, will er nun im Nachgang an den Einnahmen des Originalfilms beteiligt werden. Außerdem fordert er Schadenersatz für die Fortsetzung „Manta, Manta – Zwoter Teil“.

„Der Vorgang ist leider ein typisches Beispiel dafür, wie man in der deutschen Filmindustrie mit Drehbuchautoren umgeht.“

Denn laut den Anwälten von Cantz habe Constantin Film nur die Filmrechte für ein Remake, also eine Neuverfilmung gehabt, nicht für eine Fortsetzung. Diese hätte eben erst mit dem Autor im Vorfeld abgeklärt werden müssen. Stefan Cantz äußerte sich gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ auch dazu, was er sich von seiner Klage erhofft.

Cantz: „Der Vorgang ist leider ein typisches Beispiel dafür, wie man in der deutschen Filmindustrie mit Drehbuchautoren umgeht. Das ärgert mich, und dagegen möchte ich ein Zeichen setzen. Meine Hoffnung ist, dass diese Klage auch andere Autoren motiviert, sich in dieser Branche nicht alles gefallen zu lassen. Man kann sich wehren.“

Quelle: bild.de