Änderung bei Öffentlich-Rechtlichen gefordert: Kostenpflichtige Streaming-Dienste in der Kritik – Neben ihren herkömmlichen Sendeanstalten betreiben die Öffentlich-Rechtlichen mittlerweile auch Streaming-Angebote, welche für die Nutzer zusätzlich zu den Rundfunkgebühren kostenpflichtig sind. Diese Dienste sind nun in die Kritik geraten. Der Medienminister von NRW hat laut einem Bericht vor, beim nächsten Treffen der Rundfunkkommission dieses Thema auf den Tisch zu bringen.

Laut dem Artikel bei „WinFuture“, der sich auf die Nachrichtenagentur dpa beruft, forderte Nathanael Liminski von der CDU, dass die Sender ihre kostenpflichtigen Dienste wie ARD Plus und ZDF Select noch einmal kritisch überdenken sollten. Es dürfte immerhin vielen Bürgern nur schwer vermittelbar sein, wenn die mit Rundfunkgebühren finanzierten Sender nebenher Plattformen betreiben, für welche Nutzer de facto doppelt zahlen müssen.

Argumente der Privatsender ausgehebelt?

Die Gründung der Streaming-Angebote fußt laut dem Bericht darauf, dass aufgrund des Vorhandenseins der Privatsender und dem damit entstehenden Wettbewerb öffentlich-rechtliche Produktionen für deutsche Bundesbürger nicht mehr ohne Einschränkung zur Verfügung stehen. Alles, von Serien über Dokus bis hin zum beliebten „Tatort“, ist nur für einen bestimmten Zeitraum in den frei zugänglichen Mediatheken verfügbar – danach müssen die Inhalte entfernt werden.

Laut „WinFuture“ bietet ARD Plus nun den Usern die Gelegenheit, auch solche älteren Inhalte weiterhin anschauen zu können. Der kostenpflichtige Zugang zu solchen Streaming-Angeboten sorgt laut dem Artikel dafür, dass Privatsender keine Beschwerden mehr erheben können, wettbewerbsrechtliche Benachteiligungen zu erfahren.

Liminski: „Grenze verschwimmt“

Liminski schließt sich dieser Sichtweise nicht an, verweist darauf, es gebe einerseits den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zudem aber auch private Medienunternehmen, welche sich über ihre verkauften Inhalte am Markt finanzieren. Wörtlich betonte er: „Mit ARD Plus verschwimmt diese Grenze.“

Der Artikel betont, dass eine ganze Reihe von Inhalten aber nicht mehr abgerufen werden könnten, sollten die kostenpflichtigen Streaming-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen abgeschafft werden. Auf ARD Plus werden demnach insbesondere „Tatort“-Episoden häufig geschaut. Unklar ist laut „WinFuture“, ob Nordrhein-Westfalens Medienminister einen Vorschlag zur Lösung der Lage bereithält.

Quelle: winfuture.de