Vorwürfe gegen Lidl fallen: Doch kein Rauschmittel-Handel? – Bereits letztes Jahr wurde gegen Discounter-Giganten Lidl ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Seinerzeit war der Vorwurf erhoben worden, Lidl hätte hanfhaltige Lebensmittel verkauft. Dieses Verfahren wurde eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn am Donnerstag mitteilte. Entweder sei in den entsprechenden Produkten kein THC-Gehalt nachweisbar oder dieser sei nicht bestimmbar gewesen.

Er habe unter dem Grenzwert gelegen. Unter Tetrahydrocannabinol (THC) versteht man die berauschenden Anteile der Hanfpflanze (Cannabis). In mehreren Filialen hatte Lidl im Sommer 2021 für einen kurzen Zeitraum verschiedene handhaltige Produkte in seinem Sortiment. Gebäck, Tees, ein Proteinriegel und Öl waren darunter. Doch früheren Angaben zufolge war in sämtlichen der Lebensmittel ein erhöhter THC-Gehalt ermittelt worden.

Grenzwert wohl zu niedrig oder THC-Menge unbestimmbar

Seinerzeit hatte das Unternehmen die Produkte zurückgerufen. Unter anderem aufgrund des Rückrufs hatte sich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, nahm Ermittlungen wegen eines Verdachts auf Betäubungsmittelhandel auf. Im August 2022 war das Verfahren eingestellt worden, der Verdacht konnte nicht erhärtet werden, wie die Behörde nun erst mitteilte. Dies geht aus einem Artikel von „Chip“ hervor.

Auf eine konkrete Beratungsqualität oder Konsumfähigkeit kommt es demnach bei dem Vorwurf der Betäubungsmitteleigenschaften nicht an. Im Laufe des Verfahrens wurden Gutachten eingeholt, welche ergaben, dass ein THC-Gehalt in den untersuchten Lidl-Lebensmitteln entweder nicht nachzuweisen war oder dieser nicht bestimmt werden konnte. Auch wurde die Möglichkeit erwogen, dass sich dieser unter dem Grenzwert von 0,2 Prozent bewegt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Fazit:

Der Einschätzung eines Sachverständigen zufolge sei ein Missbrauch zur Behausung durch Konsum dieser Artikel entweder gänzlich oder aufgrund der dazu nötigen Menge praktisch ausgeschlossen.

Quelle: chip.de