Vegetarische ProdukteEU entscheidet am Dienstag über Veggieburger-Verbot

Vegetarische Produkte: EU entscheidet am Dienstag über Veggieburger-Verbot – Am 20. Oktober tritt das Europaparlament für eine Abstimmung zusammen, die sich mit zwei Gesetzesänderungen zum Thema vegetarischer Ersatzgerichte befasst. Ein Gesetzesentwurf würde demnach Herstellern die Nutzung von Begriffen wie „Burger“ und „Wurst“, ein weiterer „Käsealternative“ oder „nach Joghurt-Art“ für vegetarische und vegane Erzeugnisse untersagen.
Online regt sich Unmut gegen den Verbotsvorschlag – bereits 150.000 Unterschriften kamen für eine Petition zusammen, die die vegetarische Initiative „Pro Veg“ ins Leben gerufen hatte. Diese Sammlung soll den Politikern des EU-Parlaments am Dienstag, den 20. Oktober übergeben werden. Gleich zwei Gesetzesentwürfe kommen bei der Abstimmung unter den Hammer, die Änderungsanträge 165 und 171.
Antrag 165 hat die erwähnten Verbote für fleischähnliche Bezeichnungen für vegane Ersatzprodukte zum Inhalt. Sollte es verabschiedet werden, könnte das Gesetz dafür sorgen, dass Veggie-Burger fortan etwa „Veggie-Scheiben“ und Veggie-Würste dann „Veggie-Stangen“ genannt werden müssten.
Antrag 171 soll hingegen bereits bestehende Beschränkungen für Produkte erweitern, die sich milchbezogene Begriffe zu eigen machen.
Milchalternativen wie „Mandelmilch“ oder „Veganer Käse“ dürfen in der EU bereits nicht mehr so heißen, mit Antrag 171 sollen auch Begriffsdimensionen wie „Joghurt-Art“ oder „Käsealternative“ eingeschränkt werden. Beide Anträge sollen dazu dienen, eine Verbraucherverwirrung zu vermeiden. Dem widerspricht Nico Nettelmann, Kampagnenleiter bei ProVeg, vehement:
„Zu suggerieren, dass Verbraucher über den Inhalt eines Veggie-Burgers verwirrt sind, ist Unsinn. So, wie wir alle wissen, dass in Kokosmilch keine Milch enthalten ist, wissen Verbraucher genau, was sie beim Kauf von Veggie-Burgern oder Veggie-Wurst bekommen. Über 150.000 Menschen stimmen uns bereits zu. Wir hoffen, dass sich am Dienstag der gesunde Menschenverstand durchsetzt.“
Sowohl Umweltverbände wie auch Hersteller in ganz Europa führen das Argument an, beide Gesetzesänderungen würden den richtungsweisenden politischen Ansätzen der EU zur Förderung pflanzlicher Ernährung widersprechen. Diese sind sowohl im „Europäischen Grünen Deal“ (European Green Deal) als auch der sogenannten „Farm-to-Fork-Strategie“ niedergelegt.
Dabei betonten die Kritiker, dass die Auswirkungen auf den pflanzenbasierten Markt gerade in finanzieller Hinsicht beträchtlich sein könnten, sollte den Gesetzesänderungen zugestimmt werden.
Nettelmann erläutert: „Wenn die Änderungen angenommen werden, wird es Hersteller, Einzelhändler und Gastronomiebetriebe finanziell schwer treffen. Beispielsweise werden sie Produkte unter dem neuen Rechtsrahmen neu gestalten müssen und dabei kostspielige Klagen riskieren, falls sie die neue Gesetzgebung falsch interpretieren.“
So könnten verstärkte Werbemaßnahmen erforderlich sein, damit die neuen Produktbeschreibungen die Verbraucher ebenso anziehen wie bisherige Kennzeichnungen und Begriffe. Dass die Verbraucher die Einsatzmöglichkeiten bestehender Produkte mit neuen Namen und Beschreibungen auch nachvollziehen könnten, dies müssten dann neue Marketingkampagnen sicherstellen, wie Nettelmann unterstrich.
„Wir sind jedoch zuversichtlich, dass der pflanzliche Sektor weiter“hin innovativ und erfolgreich sein wird – unabhängig von dem Ausgang der Abstimmung am Dienstag. Die weltweite Nachfrage nach pflanzlichen Nahrungsmitteln ist nicht zu stoppen, ganz gleich, welche Hindernisse ihr in den Weg gelegt werden“, so Nettelmann.
Quelle: utopia.de