„Irreführende“ AngabenHersteller verkauft „Geflügelsalami“ mit Schweinespeck

„Irreführende“ Angaben: Hersteller verkauft „Geflügelsalami“ mit Schweinespeck – Man sollte meinen, dass man beim Kauf einer Geflügelsalami auch genau das bekommt. Aktuell beschäftigt sich das Gericht aber mit einem Produkt eines Wurstherstellers, bei dem sich erst bei genauerem Hinsehen auf der Verpackungsrückseite offenbart, dass auch Schwein enthalten ist.
Von daher wirft die Verbraucherzentrale Hamburg der Fleischwarenfabrik Wiltmann aus Nordrhein-Westfalen „Irreführung“ vor.
Streitfall ist eine Geflügelsalami aus dem Hause, in der auch Schweinespeck steckt. Dies erfährt man aber nur, wenn man einen Blick auf die Rückseite des Produktes wirft. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das „eine Schweinerei“, sollte der Zusatz „mit Schweinespeck“ doch klar ersichtlich auf der Vorderseite vermerkt sein.
Zwar räumen selbst die Verbraucherschützer ein, dass der Wursthersteller nicht wiederrechtlich gehandelt habe, allerdings könnte sich das bald ändern.
Bereits Anfang 2020 hatte das Verwaltungsgericht Minden entschieden, dass es – ausgehend von einem „durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher" – nicht damit getan sei, den Speckanteil auf der Rückseite zu erwähnen.
Das Produkt lediglich als „Geflügelsalami“ zu bezeichnen sei fehlerhaft, da besagter Verbraucher dann davon ausgehe, dass eben auch nur Geflügelfleisch enthalten sei.
Allerdings hat der Wursthersteller in dem Fall Berufung eingelegt, über die das Oberverwaltungsgericht Münster erst noch zu entscheiden hat. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Der Geschäftsführer der Franz Wiltmann GmbH & Co. KG, Ingmar Ingold, erklärte gegenüber „24Hamburg.de“: „Die Verbraucher und Verbraucherinnen werden durch die Angaben auf unserer Verpackung vollumfänglich informiert.“
Mit veränderter Rechtslage werde man die Verpackung aber „umgehend anpassen“.
Quellen: stern.de , 24hamburg.de