Vorräte gegen Spritpreis-Anstieg: Wie viele Kraftstoffe darf man importieren und lagern? – Der Anstieg der Kraftstoffpreise scheint nicht aufzuhalten. Grenznah lebende Menschen erwägen daher, Sprit in Nachbarländern einzukaufen. Andere lagern in Zeiten, da Benzin und Diesel günstiger sind, Vorräte ein. Wie viel Kraftstoff darf man im Automobil mitführen? Gibt es spezielle Reservekanister, die man nutzen muss? Welche Obergrenzen für die Einfuhr von Kraftstoffen aus dem Ausland gibt es? Die Antworten in Kürze.

„Auto, Motor und Sport“ hat in einem Artikel eine Auflistung dieser Fragestellungen zusammengestellt. Demnach darf in einem PKW allerhöchstens eine Menge von 240 Litern Sprit transportiert werden. Jeder der Kanister darf 60 Liter enthalten, ein Maximum von vier Kanistern ist also verkehrstechnisch gestattet. Eine Empfehlung des ADAC zufolge sollte man allerdings nur zehn Liter im Fahrzeug mitführen.

Der Automobilclub empfiehlt, die Kanister weit entfernt von den Passagieren zu transportieren.

Gemäß §22 der Straßenverkehrsordnung müssen die Kanister im Fahrzeug gesichert werden: Sie dürfen bei „Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen.“ Wichtig ist zudem, dass der transportierte Sprit nicht die Zuladung des Wagens überschreitet. Überdies müssen die Kanister über eine UN-Zulassung verfügen oder die Reservekraftstoffkanister-Zulassung (RKK) aufweisen.

Wichtig ist, dass sie sich fest verschließen lassen, bruchsicher und luftdicht sind. Die Eignung der Kanister lässt sich anhand der eingeprägten Informationen ermitteln. Neben dem Hersteller, dem Volumen, etwaigen Zulassungssymbolen nebst dem Gefahrensymbol-Etikett „Flamme“ und dem Monat, in dem der Kanister gefertigt wurde, befinden sich darauf die Mindestmaße sowie der folgende Text: „Nur für Otto- oder Dieselkraftstoff zum Einzelgebrauch in Kraftfahrzeugen“.

Wie viel Kraftstoff darf aus dem Ausland eingeführt werden?

Eine Tankfüllung sowie 20 Liter im Reservekanister dürfen aus dem EU-Ausland steuerfrei mit in die Bundesrepublik verbracht werden. Einige der Staaten haben individuelle Obergrenzen, daher sollte man die Tankbelege mitnehmen, wie „Auto, Motor und Sport“ empfiehlt, um Ärger bei Zollkontrollen vorzubeugen. Drei Beispiele. Frankreich erlaubt zehn Liter im Kanister, Österreich ebenfalls und Luxemburg gestattet es gar nicht. Die meisten Nicht-EU-Länder gewähren zehn Liter im Kanister nebst Tankfüllung.

Es lohnt sich in jedem Fall, sich vorab zu informieren. Wird die Höchstmenge überschritten, muss man die in Deutschland geltenden Steuern nachzahlen. Ist der Kraftstoff erst einmal nach Hause verbracht, stellt sich die Frage der Lagerung: In Kleingaragen mit einer Größe von bis zu 100 Quadratmetern dürfen höchstens 20 Liter Benzin bzw. 200 Liter Diesel untergebracht werden. Dabei empfiehlt das Automagazin Metallkanister für die dauerhafte Unterbringung, statt zu Plastikkanistern zu greifen.

Obergrenze im Keller:

Hier gilt ebenfalls ein Maximum von 20 Litern Benzin, zudem müssen die Räume für die Unterbringung geeignet sein. Sollten Kellerräume durch offene Gittertüren oder Holzgatter getrennt sein, dürfen im ganzen Keller höchstens 20 Liter gelagert werden. In Wohnungen dürfen Kraftstoffe überhaupt nicht untergebracht werden, sieht man von kleinen Behältern mit Wasch- oder Feuerzeugbenzin ab. Im Zweifelsfall sollte der Mietvertrag konsultiert werden.

Dieser schließt mitunter Einlagerungen von Brennstoffen in Räumen wie Kellern, Dachboden oder in Garagen kategorisch aus. Durch austretende Dämpfe kann Gesundheitsgefahr bestehen!

Quelle: auto-motor-und-sport.de