Vermehrt auf Deutschlands Straßen zu sehen: Was das „L“-Schild auf Autos bedeutet – Bei Fahrten in den Urlaub dürfte es dem einen oder anderen schon aufgefallen sein: Man sieht Autos, in deren Heckscheiben ein großes Schild mit einem deutlich erkennbaren „L“ prangt. Die Bedeutung dessen mag sich einem beim ersten Blick nicht erschließen. Was soll das Ganze und wieso ist dieses Schild in deutschen Pkw nicht geläufig?

Es sind Autos aus Nachbarländern, in denen man immer wieder das „L“ in Form eines Aufklebers oder Blechschildes erkennen kann. Meist an der Heckscheibe, manchmal sogar auf dem Dach, wie etwa ein Artikel bei „Chip“ erläutert. Wofür steht das Symbol? Es kürzt im Wesentlichen den englischen Begriff „Learner“ ab – der in vielen Teilen des nicht deutschsprachigen Auslandes geläufige Ausdruck für jemanden, der lernt – in diesem Kontext eben: ein Fahranfänger.

Je nach Land kann er sich in der Farbe Gestaltung unterscheiden:

In unseren Nachbarländern Österreich und der Schweiz sowie in Polen kommt er laut dem Artikel von „Chip“ etwa zur Anwendung. In Frankreich ist der verpflichtend, dort hat er die Form eines roten „A“. Er ist Pflicht bei sogenannten Übungsfahrten. Darunter versteht man Fahrten, die man neben den obligatorischen Praxisstunden zusätzlich mit einem – in der Regel – erwachsenen Begleiter im Besitz eines Führerscheins vollführen darf, um Erfahrungen am Steuer zu sammeln.

Welche Voraussetzungen eine solche Begleitperson respektive der Mensch am Steuer genau erfüllen muss, ist gemäß dem Artikel von Land zu Land unterschiedlich. Österreichische Fahrschüler müssen laut „Chip“ etwa einen Nachweis erbringen, dass die Einführungsphase erfolgreich absolviert wurde, bevor sie Übungsfahrten unternehmen dürfen. Somit müssen erste Praxis- und Theoriestunden durch die Fahrschüler geleistet worden sein.

Ist das der Fall, muss das „L“ vorne und hinten deutlich sichtbar am Fahrzeug angebracht werden

In der Schweiz muss zudem die Begleitperson ein Mindestalter von 23 haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. In Deutschland ist keiner dieser Ansätze erlaubt – hier können einzig spezielle Übungsplätze statt öffentlicher Straßen für begleitete Fahrten genutzt werden. Solche Verkehrsübungsplätze finden sich üblicherweise über den ADAC, der ohnehin Fahrsicherheitstrainings dort anbietet.

In Begleitung können Fahranfänger ohne Führerschein auf solchen Plätzen Fahrerfahrung gewinnen. Wer seine Mitmenschen einfach nur wissen lassen möchte, dass er Anfänger ist, kann laut dem Artikel von „Chip“ übrigens in Deutschland dafür zugelassene Aufkleber am Fahrzeug anbringen.

Quelle: chip.de