Verfahren wird eingestellt: Mit 417 Stundenkilometern über A2 – Als Anfang des Jahres ein tschechischer Multimillionär ein Video ins Netz stellte, war die Aufregung in den sozialen Medien riesig. Denn in diesem Clip war zu sehen, wie der Tscheche mit satten 417 Stundenkilometern in seinem Hypercar vom Typ Bugatti Chiron über die Autobahn A2 zwischen Berlin und Hannover raste.

Daraufhin eröffneten die deutschen Behörden ein Verfahren gegen den Millionär. Vorgeworfen wurde ihm ein verbotenes Rennen im Sinne einer Einzelfahrt. Denn auch ein Alleinrennen mit sich selbst ist strafbar, wenn sich der beschuldigte Fahrer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.

Kein ausreichender Tatverdacht

Nun wurde allerdings bekannt, dass das Raser-Verfahren gegen den Fahrer des Luxuswagens eingestellt wurde. So sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal in Sachsen-Anhalt gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“, dass man keine Anklage erheben werde, da schlicht kein ausreichender Tatverdacht für ein verbotenes Rennen vorliege. Dafür habe man den Raser-Vorfall detailliert geprüft.

Der beschuldigte Tscheche musste sich diesbezüglich nicht mal einer Befragung unterziehen. Denn für die Staatsanwaltschaft ist keine der drei Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt worden. So verkündete man, dass es zum einen auf dem Autobahnabschnitt keine Geschwindigkeitsbegrenzung gegeben habe. Außerdem sei in dem YouTub-Video zu sehen, dass auf der Strecke gute Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse geherrscht haben und zudem die 417 Stundenkilometer zu einer frühen Uhrzeit gefahren wurden.

Bugatti Chiron für derlei hohe Geschwindigkeiten ausgelegt

Darüber hinaus gebe es laut Staatsanwaltschaft keine Hinweise darauf, dass der Fahrer eine unsichere Fahrweise an den Tag legte. Zudem sei der Bugatti Chiron auch ein Fahrzeug, das für derlei hohe Geschwindigkeiten ausgelegt sei. Kurzum konnte die Staatsanwaltschaft keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer feststellen, weshalb man dem tschechischen Multimillionär keine Rücksichtslosigkeit vorwerfen könne, somit wurde das Verfahren eingestellt.

Quelle: welt.de