StraßenverkehrDas ändert sich für Autofahrer 2023

Straßenverkehr: Das ändert sich für Autofahrer 2023 – Das neue Jahr sieht man schon in der Ferne und es hat einige Neuerungen für Autofahrerinnen und Autofahrer im Gepäck. Denn 2023 gelten einige neue Vorschriften und Regelungen, auf die man achten sollte. Diese beziehen sich unter anderem auf den mitzuführenden Verbandskasten, Maskenpflicht oder die TÜV-Plakette. Wir zeigen euch in den kommenden Zeilen, was sich alles für Autofahrerinnen und Autofahrer im kommenden Jahr 2023 alles ändert.
Austausch des Führerscheins
Bereits in diesem Jahr ist die große Aktion des Austauschs alter Führerscheine in fälschungssichere EU-Führerscheine im EC-Karten-Format gestartet. Direkt zum Start ins neue Jahr sind nun die Jahrgänge zwischen 1959 und 1964 dran, die ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben müssen.
TÜV-Plakette
Alle, die eine rosafarbene TÜV-Plakette an ihrem Fahrzeug haben, müssen 2023 zur Hauptuntersuchung (HU). Dort gibt es dann eine orangefarbene Plakette, die bis 2025 gültig ist. Wer ein neu zugelassenes Fahrzeug zur HU bringt, erhält indes eine blaue Plakette, die auf drei Jahre befristet ist.
Verbandskasten
Bereits seit Anfang 2022 müssen im Verbandskasten zwei medizinische Masken mitgeführt werden. Hierbei reichen auch einfache OP-Masken. Jedoch endete Ende Januar 2023 die Übergangsfrist. Heißt, ab diesem Zeitpunkt gibt es ein Bußgeld von fünf Euro, sollten die Masken nicht im Verbandskasten mitgeführt und dies bei einer Kontrolle festgestellt werden.
E-Autos
Ab 2023 sinkt der Zuschuss vom Staat bei einem Kauf eines E-Autos aufgrund der Senkung der Kaufprämie. Bis dato sind es bis zu 9.000 Euro, ab 2023 sind es nur noch 4.500 Euro bei Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro. Hinzu kommen dann noch 2.250 Euro vom Hersteller. Außerdem gilt, dass ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen beim E-Auto-Kauf einen Zuschuss erhalten.
Plug-in-Hybride
Wer sich ein neues Plug-in-Hybridfahrzeug, also ein Auto mit einer Kombination aus Verbrenner und Elektroantrieb zulegen möchte, sollte dies noch bis Ende 2022 tun. Denn ab kommendem Jahr streicht der Staat die Kaufprämie.
Quelle: morgenpost.de