VerkehrsregelWann darf man rechts überholen?

Verkehr: Wann darf man rechts überholen? – Ihr kennt das: Irgendeine Schnarchnase beansprucht mit seiner Krücke die Überholspur für sich und im Auto entbrennt eine Debatte darüber, ob man denn nun rechts überholen darf oder nicht. Nun sollte man meinen, dass die Sachlage mit einem klaren „Nein“ geklärt ist, tatsächlich gibt es aber Ausnahmen.
Generell ist das Überholen in Deutschland mit § 5 der StVO geregelt, demzufolge nur links zu überholen ist. Außer in den folgenden Fällen:
Abbieger
Wenn Abbieger von einer Autobahn oder Kraftfahrstraße abbiegen, dürfen die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn rechts überholt werden. Aber auch nur dann, wenn die abgehenden Fahrstreifen mit einer breiten Leitlinie getrennt sind.
Dies gilt allerdings nicht auf den sogenannten Ausfädelungsstreifen, oder auch Verzögerungsstreifen, welche nicht durch eine breite Leitlinie vom durchgehenden Fahrstreifen abgegrenzt sind.
Linksabbieger indes müssen rechts überholt werden, wenn diese sich schon zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben.
Stau oder zähfließender Verkehr
Kommt es zum Stau oder zu zähfließendem Verkehr, darf auch auf dem rechten Ausfädelungsstreifen überholt werden. Dies aber auch nur mit „mäßiger Geschwindigkeit“ und mit „besonderer Vorsicht“.
Laut § 7 Abs. 2 StVO darf man in Deutschland darüber hinaus auch bei dichtem Verkehr mit Schlangenbildung auf den Fahrspuren einer Richtung rechts überholen.
Wird die linke Fahrspur zudem von einer Blechlawine verstopft oder bewegt sich diese Kolonne nur langsam voran, darf man jene mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht rechts überholen.
Ortschaften
Sofern mindestens zwei Fahrstreifen in eine Fahrtrichtung führen, darf in geschlossenen Ortschaften rechts überholt werden.
Auch an Straßenbahnen darf man recht vorbeifahren. Dies gilt allerdings nicht in Einbahnstraßen, oder wenn die Schienen ganz rechts verlegt sind.
Auch in Bereichen, wo der Verkehr durch Ampeln geregelt ist, darf man rechts überholen.
Strafen
Wer darüber hinaus verbotswidrig rechts überholt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Außerhalb blüht neben einem Bußgeld von 100 Euro zudem noch ein Punkt in Flensburg. Gefährdet ihr dabei auch noch andere Verkehrsteilnehmer, werden 120 Euro plus Punkt fällig.
Quelle: autorevue.at