Neues Verkehrsschild: Bei Nichtbeachtung drohen Bußgeld und Punkt – Manchen von euch mag in letzter Zeit ein neues Verkehrsschild aufgefallen sein: Von einem roten Ring umrandet sind auf einem weißen Kreis ein rotes Pkw-Symbol auf der linken Seite, und rechts ein schwarzes Fahrrad über einem schwarzen Moped zu sehen. Dieses Straßenverkehrszeichen erinnert nicht von ungefähr an bekannte Überholverbotsschilder, handelt es sich doch um ein solches.

Laut der Bundesanstalt für Straßenwesen trägt das neue Schild die StVO-Kennzeichnung 277.1.

Eingeführt wurde es im Zuge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung tatsächlich bereits im Jahr 2020, doch das dürfte an den meisten Autofahrern wohl vorübergegangen sein. Blöd, denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Dem ADAC zufolge steckt hinter dem neuen Straßenverkehrszeichen Folgendes: „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.“

Soll heißen, wenn ihr mit dem Auto unterwegs seid und das Schild seht, dürft ihr Fahrrad- und Mopedfahrer nicht überholen. Das gilt natürlich auch dann, wenn diese sich lediglich im Schritttempo bewegen, und selbst wenn ein eingezeichneter Radweg vorhanden ist.

Missachtet ihr die Weisung des Schildes blühen euch laut „bussgeldkatalog.de“ eine Strafe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Quellen: ruhr24.de , bast.de , adac.de , bussgeldkatalog.de