Neuer Bußgeldkatalog: Für Raser, Falschparker und Autoposer wird es teuer – Wenn der Bundesrat dem neuen Bußgeldkatalog zustimmt, könnte es insbesondere für Raser noch in diesem Jahr spürbar teurer werden. Um Radfahrer und Fußgänger besser zu schützen, sollen die Bußgelder aber auch für andere Verkehrsdelikte, wie zum Beispiel Parkverstöße, steigen. Nach vielen hitzigen Debatten zwischen Bund und Ländern soll am 8. Oktober nun endlich entschieden werden.

Wie aus der Tagesordnung hervorgeht, empfiehlt der federführende Verkehrsausschuss dem Bundesrat, der Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zuzustimmen.

Sollte es so kommen, bedarf es lediglich noch einer Unterschrift des Bundesverkehrsministers, damit die Änderungen am Bußgeldkatalog drei Wochen nach der Verkündung in Kraft treten können.

Wie die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer von den Grünen, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte, seien die neuen Regelungen und die schmerzhaften Bußgelder ein deutliches Signal an Autofahrer, sich an die geltenden Tempolimits zu halten:

„Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme.“

Während Schaefer den Kompromiss zwischen Bund und Ländern als „echten Durchbruch“  bezeichnet und bezüglich der Verhandlungen mit Verkehrsminister Scheuer von einem „gegenseitigen Nehmen und Geben“ spricht, hält der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) die Novelle lediglich für einen „Trippelschritt“.

ADFC-Sprecherin Stephanie Krone dazu: „Die StVO privilegiert nach wie vor das Auto und behindert Kommunen, die Straßen schnell fahrradfreundlich umzugestalten.“

Mit Blick auf den Klimaschutz und die Verkehrssicherheit müsse sich das ändern.

„Kommunen brauchen die Möglichkeit, großflächig Tempo 30 und neue geschützte Radfahrstreifen an Hauptstraßen anzulegen, ohne bürokratischen Hürdenlauf.“

Immerhin seien dem ADFC zufolge vor allem die vorgesehenen Bußgelder für das Halten auf Schutzstreifen, für das Halten und Parken auf Radfahrstreifen sowie das Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegender Lkw Maßnahmen, die stark zur Unfallverhütung beitragen können.

Folgende Änderungen des Bußgeldkataloges sind geplant:

  • Wer sein Auto im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellt, muss zukünftig 55 Euro anstatt wie bisher 15 Euro Strafe zahlen.
  • Autofahrer, die innerorts mit 16 oder 20 km/h zu viel geblitzt werden, zahlen bald 70 statt 35 Euro. Die Höhe des Bußgeldes steigt mit der Geschwindigkeit. Wer beispielsweise mit 91 km/h erwischt wird, wo nur 50 km/h erlaubt sind, zahlt künftig 400 statt 200 Euro.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz soll nun 55 statt 35 Euro kosten.
  • Eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, schlägt mit 100 Euro zu Buche.
  • Wer sein Auto unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.
  • Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden oder diese sogar nutzen, um selber schneller voranzukommen, werden künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot bestraft.
  • Lastwagenfahrer, die innerorts die Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen nicht einhalten, kostet dieser Verstoß bald 70 Euro.
  • Wer mit seinem Fahrzeug vorschriftswidrig Gehwege, Radwege und Seitenstreifen nutzt, muss künftig 100 statt wie bisher 25 Euro zahlen.
  • Belästigendes und unnützes Hin- und Herfahren sowie das Verursachen unnötigen Lärms und vermeidbarer Abgasbelästigung werden nun mit 100 statt 20 Euro Bußgeld geahndet.