Neuer Bußgeld-KatalogWer 21 km/h zu schnell fährt, verliert Führerschein

Neuer Bußgeld-Katalog: Wer 21 km/h zu schnell fährt, verliert Führerschein – Im Februar wurde der neue Bußgeldkatalog verabschiedet. Dieser tritt Ende April in Kraft – und ist deutlich strenger als bisher. Radfahrer genießen Vorzüge, Autofahrer werden teils schmerzhaft zur Kasse gebeten.
Am Dienstag, den 28. April ist es soweit, dann tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Besonders schwer geahndet wird zu schnelles Fahren, hier drohen höhere Strafen und schnellerer Führerscheinverlust. Einen Punkt gibt es für jeden, der inner- sowie außerorts 16 km/h zu schnell fährt.
Hinzu kommen Bußgelder von 70 Euro (innerorts) bzw. 60 Euro außerorts. Wer innerorts 21 km/h zu schnell fährt, verliert sogar für einen Monat den Führerschein, muss mit zwei Punkten in Flensburg sowie 80 Euro Bußgeld rechnen.
Auf die gleiche Weise wird geahndet, wer außerhalb geschlossener Ortschaften 26 km/h zu schnell unterwegs ist. Die bisherige Regel, dass man zweimal innerhalb von zwölf Monaten 26 km/h zu schnell fahren muss, um ein Fahrverbot zu erhalten, entfällt damit.
Die 2017 eingeführte 200-Euro-Strafe für jeden, der keine Rettungsgasse bildet, wurde noch einmal verschärft: Nun kann auch ohne, dass durch diese Nichtbildung eine konkrete Gefahr oder Behinderung entsteht, ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.
Dies ging bislang nur, wenn auch konkret durch die Nichtbildung behindert oder gefährdet wurde. Die Bußgelder betragen nach wie vor 240, 280 und 320 Euro.
240 Euro zahlt zudem, wer die Rettungsgasse widerrechtlich nutzt – denjenigen serviert man zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Die Strafen für Parkverstöße wurden ebenfalls erhöht: Wer an einer unübersichtlichen Straße falsch parkt, wird nun mit 35 statt 15 Euro zur Kasse gebeten.
Bei Behinderung von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt, wer Feuerwehrzufahrten behindert, berappt jetzt 55 und nicht 35 Euro, wie bisher.
55 Euro werden es, wenn Schwerstbehinderten- , E- und CarSharing-Parkplätze unzulässig benutzt werden – auch das Parken in zweiter Reihe kostet diesen Betrag.
Besser dran ist man als Radfahrer: Parker auf Schutzstreifen oder Radwegen werden stärker belangt.
Transporter und Lkw über 3,5 Tonnen dürfen nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Mit Einführung des neuen Katalogs ist Fahrradfahrern nun auch ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren, wenn sie niemanden behindern.
Autofahrer, die Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer überholen, müssen außerdem innerorts 1,50 Meter und außerhalb geschlossener Ortschaften zwei Meter Abstand einhalten. Auch wird stärker belangt, wer eine Blitzer-App während der Fahrt nutzt:
75 Euro werden dann fällig, dazu droht ein Punkt im Fahreignungsregister. Wer mit seinem Auto gerne angibt, hat ebenfalls nicht mehr viel zu lachen: Unsinniges Gasgeben oder die Verursachung von Lärm können mit bis zu 100 Euro ganz schön ins (Buß)Geld gehen.
Quelle: focus.de