Nach UrteilBlitzer-Apps im Fahrzeug verboten

Nach Urteil: Blitzer-Apps im Fahrzeug verboten – Tagein, tagaus müssen im Straßenverkehr Autofahrerinnen und Autofahrer stets auf ihre Geschwindigkeit achten. Eine Sache, die vielen oftmals zum Verhängnis wird, da sich schlicht viele nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen inner- wie außerorts halten. Bei der Masse an fest installierten sowie mobilen Radarkontrollen kommt es daher immer mal wieder vor, dass man geblitzt wird.
Abhilfe sollten hierbei diverse Blitzer-Apps schaffen, die vor den Radarkontrollen via Smartphone warnen sollen. Nun ist damit allerdings Schluss. Denn nach einem neuen Gerichtsurteil sind Blitzer-Apps im Fahrzeug verboten – und zwar für alle, die sich in dem Fahrzeug befinden. Heißt also, nicht nur Fahrer oder Fahrerin dürfen während der Autofahrt keine Blitzer-App nutzen, sondern auch keiner der anderen Passagiere.
Mann klagte gegen 100 Euro Bußgeld
Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor, das eben entschied, dass auch ein Beifahrer während der Fahrt keine Blitzer-App auf dem Handy laufen haben darf. Dem Urteil ging eine Klage eines 64-jährigen Mannes aus dem Rhein-Neckar-Kreis voraus. Der Autofahrer wurde Ende Januar 2022 bei einer Kontrolle von der Polizei rausgezogen, da er zu schnell durch Heidelberg bretterte.
Als die Polizisten den Mann dann kontrollierten, soll er bewusst das Handy seiner Beifahrerin zur Seite geschoben haben. Dies entdeckten die Beamten allerdings und sahen, dass dort eine Blitzer-App lief. Daraufhin brummte das Amtsgericht Heidelberg dem 64-Jährigen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro auf. Diese wollte der Autofahrer aber nicht zahlen, weshalb er vor dem Oberlandesgericht klagte. Wie erwähnt entschied das Gericht letzten Endes dagegen und sah die Strafe als rechtens an.
Demnach verbietet die Straßenverkehrsordnung die App-Nutzung mit Blitzer-Warnungen für jeden Fahrer, aber eben auch für alle anderen Fahrzeuginsassen, denen damit untersagt ist, aktiv während der Fahrt eine derartige App laufen zu lassen.
Quelle: stern.de