Maskenpflicht im AutoErstes Bundesland verbietet Mütze und Sonnenbrille

Maskenpflicht im Auto: Erstes Bundesland verbietet Mütze und Sonnenbrille – In Sachsen herrscht seit Einführung der Maskenpflicht für Autofahrer und Beifahrer Verwirrung. Zwar sieht Paragraf 3 Absatz 1a Nr. 7 der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung vor, dass „insbesondere im beruflichen Kontext und bei Fahrgemeinschaften“ eine Maske im Auto zu tragen ist, wenn man nicht in einem Haushalt wohnt, allerdings wurden diesbezüglich schnell Bedenken laut. Denn der Straßenverkehrsordnung zufolge dürfen sich Autofahrer nicht vermummen.
Theoretisch sähe das Ganze dann so aus, dass wer mit Maske fährt, aufgrund eines Verstoßes gegen das Vermummungsgesetz mit 60 Euro Strafe rechnen muss, während man ohne Maske gegen die Corona-Verordnung verstieße und 100 Euro zahlen muss.
Nun reagierte Sachsens Innenminister Roland Wöller auf diesen widersprüchlichen Sachverhalt und erklärte, dass man zusätzlich zur Mund-Nasen-Bedeckung beim Autofahren weder eine Sonnenbrille noch eine Mütze tragen dürfe.
Wöller betonte, dass die „Erkennbarkeit des Verkehrsteilnehmers“ bei Blitzern gewährleistet sein müsse, und die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale nicht erlaubt sei. Beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes müssen Augen und „generelle Gesichtszüge“ noch zu erkennen sein.
„Zusätzliches Tragen von Mütze oder Kopfbedeckung oder Sonnenbrillen zur Mund-Nase-Maske führt zur Unkenntlichkeit. Das ist also nicht gestattet“, so der CDU-Politiker.
Die Bußgeldstellen seien Wöller zufolge auf eine Einzelfallprüfung hingewiesen. Angeblich gäbe es derzeit auch keinerlei Meldungen zu diesbezüglichen Problemfällen.
Quelle: bild.de