Maskenpflicht im Auto?Diese Corona-Regeln gelten für Autofahrer

Maskenpflicht im Auto? Diese Corona-Regeln gelten für Autofahrer – In Sachen Corona gibt es für private Haushalte und soziale Kontakte Richtlinien und Leitfäden, im öffentlichen Bereich werden Maßnahmen von Seiten der Regierung beschlossen und kontrolliert. Aber wie verhält es sich mit Blick auf die Corona-Regeln eigentlich im eigenen Auto?
Da aktuell immer mehr Menschen auf das Auto setzen, werden Staus und damit auch die im Fahrzeug verbrachte Zeit länger. Allerdings werden Autos in den Maßnahmenkatalogen der Länder nicht überall explizit erwähnt. Die aktuell gültige Regel, dass derzeit nur Personen zweier Haushalte bis maximal zehn Personen zusammenkommen dürfen, gilt theoretisch aber auch in Fahrzeugen.
Eine Maskenpflicht, wie sie bei Bus und Bahn mittlerweile gang und gäbe ist, gilt im Auto jedoch nicht. Und damit natürlich auch nicht für Fahrer, die alleine unterwegs sind.
Ganz im Gegenteil, drohen doch sogar 60 Euro Bußgeld, wenn im Zuge eines Verkehrsverstoßes das Gesicht von der Maske soweit verdeckt ist, dass dies eine Identifizierung erschwert.
Die Ausnahme bilden hier der praktische Unterricht und Prüfungssituationen von Fahrschulen. Aber auch sonst ist die Polizei was das betrifft aktuell behördenseitig angehalten, Kontrollen mit Augenmaß vorzunehmen.
Wissenswert ist allerdings, dass der ADAC mahnt, die Schutzmasken während der Fahrt auf keinen Fall am Innenspiegel hängen zu lassen, schränkt dies doch die Sicht ein und könnte für Ablenkungen sorgen. Ratsam ist zudem immer mal wieder stoßzulüften, was in einem Auto ohne weiteres umzusetzen ist.
Da aktuell von Reisen, sowohl touristischer als auch privater Natur, abgeraten wird, sollte man das Auto bis auf weiteres in seiner Freizeit aber am besten eh stehen lassen. Die Zeit ließe sich zum Beispiel nutzen, um seinen Wagen mal wieder so richtig ordentlich zu reinigen. Wie ihr die Kiste hygienisch sauber und virenfrei bekommt, verrät das folgenden Video.
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Quelle: autobild.de