Lebensgefährliche MängelPolizei zieht Luxustransporter zweimal aus dem Verkehr

Lebensgefährliche Mängel und Uneinsichtigkeit: Polizei zieht Luxustransporter gleich zweimal aus dem Verkehr – Wenn ein quietschgelber Transporter einen Anhänger mit einem nagelneuen Mercedes Benz G-Klasse mit einem Neuwert von ca. 150.000 Euro über die Autobahn zieht, werden die Instinkte erfahrener Polizisten wach. Und tatsächlich bewiesen Beamte aus Lüdenscheid kürzlich den richtigen Riecher, als sie ein eben solches Gespann stoppten, um es einer Kontrolle zu unterziehen.
Wie sich zeigte, wies der Transport lebensgefährliche Mängel auf.
Schon eine oberflächliche Überprüfung führte zutage, dass die Auflaufbremse des Anhängers augenscheinlich keinerlei Wirkung hatte. Also brachte man das Gespann zu einer örtlichen Prüfstelle, wo Experten den mangelhaften Zustand der Betriebsbremse des Anhängers bestätigten.
In dem Polizeibericht heißt es weiter: „Zudem schliffen sechs Räder an Aufbauteilen des Anhängers und die Substanz war auf ein Minimum reduziert. Eine Vollbremsung bei hohen Geschwindigkeiten oder ein Reifenplatzer würde tatsächlich Lebensgefahr für die Insassen des Transporters, Unbeteiligte und einen enormen Schaden für die teure Fracht bedeuten.“
Von daher wurde entschieden, den Anhänger stillzulegen.
Im Zuge dessen wurden die Kennzeichen entfernt und den beiden Insassen vonseiten der Polizei die Weiterfahrt mit dem Anhänger „mehrfach und deutlich“ untersagt.
Der 51-jährige Fahrer zeigte sich allerdings uneinsichtig und gab den Beamten klar zu verstehen, seine teure Fracht nicht alleine und unbeaufsichtigt lassen zu wollen. Den Pkw auf der Ladefläche der Zugmaschine zu transportieren, war jedoch aufgrund der errechneten Überladung der Zugmaschine von 55 Prozent (5,4 t bei erlaubten 3,5 t) nicht möglich.
Also wollten die beiden Männer mit der Zugmaschine zunächst nach Frankfurt fahren, um sich einen verkehrssicheren Anhänger für den Transport des Pkw zu besorgen, nachdem ihnen die Weiterfahrt mit der Zugmaschine und dem Pkw erneut ausdrücklich untersagt wurde.
Wir betonen diesen Fakt hier so deutlich, weil den Beamten während einer späteren Streifenfahrt eben jene Zugmaschine erneut auffiel – darauf die teure und verbotene – weil viel zu schwere – Fracht.
Die beiden Männer zeigten sich von der erneuten Kontrolle sichtbar überrascht und mussten dem Funkstreifenwagen nun zu einer Fahrzeugwaage begleiten, wo sich die prognostizierte Überladung bestätigte.
Im Zuge dieser Verkehrsordnungswidrigkeit gingen die Beamten nun klar von Vorsatz aus, was eine Verdoppelung der Geldstrafe für den Fahrzeugführer bedeutet.
Quellen: tag24.de , presseportal.de