Gerichtsurteil: SUV-Fahrer muss höheres Bußgeld zahlen – Einem Urteil des Frankfurter Amtsgerichtes zufolge, müssen SUV-Fahrer mit höheren Bußgeldern im Vergleich zu anderen Pkw-Fahrern rechnen, wenn sie bei Rot über eine Ampel fahren. Dies begründen die Richter damit, dass ein Geländewagen schlicht gefährlicher sei.

Mit Blick auf die hohe Kastenform bestehe ein deutlich höheres Verletzungsrisiko für Fußgänger oder auch Radfahrer.

Verstößt ein Fahrer eines SUV gegen das Ampelgebot, seien die Folgen mit einem solchen Auto gravierender und das Strafmaß damit auch anders zu bemessen.

Vorausgegangen war ein Fall, bei dem ein SUV-Fahrer in Frankfurt an einer Ampel geblitzt worden war, nachdem diese bereits seit mehr als eine Sekunde auf Rot geschaltet hatte.

Normalerweise wird dem Bußgeldkatalog zufolge bei einem solchen Vergehen eine Regelstrafe von 200 Euro fällig.

Im Falle des SUV-Fahrers setzen die Richter das Bußgeld allerdings auf 350 Euro fest. Ein einmonatiges Fahrverbot gab es noch oben drauf.

Das Urteil fügt sich damit in den immer lauter werdenden Konsens ein, dass für die großen, bulligen SUVs neben der höheren Kfz-Steuer andere Regeln gelten sollten als für kleinere Pkw.

So forderte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer beispielsweise unlängst, dass Fahrer derart ausladender Autos mehr Parkgebühren zahlen sollten, und setzte dies auch durch (MANN.TV berichtete) – wenn auch im geringeren Umfang, als ursprünglich geplant.

Quelle: bild.de