Gerichtsurteil: Deutsche Städte müssen für bessere Luft sorgen – Nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Bundes für Umwelt und Naturschutz müssen die Regierungen in Hamburg und Ludwigsburg (Baden-Württemberg) die Luftqualität nun offiziell verbessern.

Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, müssten die sogenannten Luftreinhaltepläne noch einmal fortgeschrieben werden. In Kiel muss sich das Oberverwaltungsgericht Schleswig abermals mit den Luftreinhalteplänen auseinandersetzen.

Werden die Stickoxid-Grenzwerte nicht eingehalten, muss Hamburg möglicherweise auch Dieselfahrverbote verhängen

Der Straßenverkehr gilt als Hauptursache für die Entstehung der gesundheitsschädlichen Stickoxide, weshalb für Tage und im Jahresmittel Grenzwerte gelten. Diese wurden an bestimmten Messstationen in den Städten jedoch überschritten.

Vonseiten der Vorinstanzen waren die jeweiligen Bundesländer bereits dazu verurteilt worden, die Qualität der Luft zu verbessern und dazu auch teils Beschränkungen für Dieselfahrzeuge auszurufen. Städte und Länder waren daraufhin gegen die Urteile vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen.

Im Fall von Hamburg wurde die vorherige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen bestätigt, was bedeutet, dass die Hansestadt nun Diesel-Beschränkungen nicht mehr ausschließen kann.

Dem Gericht zufolge hänge es aber von den aktuellen Prognosen ab, ob diese auch wirklich verhängt werden

Die bisherigen Prognosen zu Stickoxiden wurden als fehlerhaft beurteilt, da hierbei der Pendlerverkehr nicht im ausreichenden Maße eingerechnet sei. Des Weiteren seien die Messwerte entscheidend, die in anderthalb Metern Höhe gewonnen werden, und nicht jene aus vier Metern Höhe, welche der Stadt als Argumentationsgrundlage gedient hatten.

Die vom Oberverwaltungsgericht verhängte zweite Planungsstufe, die im Falle sich schlechter als gedacht entwickelnder Werte in Kraft treten sollte, ist aus Sicht der Richter in Leipzig rechtlich jedoch nicht geboten.

Auch in Sachen Ludwigsburg bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim als Vorinstanz die Prognose der Stadt zurecht beanstandet habe. 

Dieselfahrverbote seien hier aber unverhältnismäßig, wenn es gelingt, den Grenzwert bereits im Folgejahr einzuhalten

Was Kiel betrifft, muss das zuständige Oberverwaltungsgericht abermals tagen, da dem Bundesverwaltungsgericht zufolge ein vorgelegtes Gutachten zu Luftfiltern in der Urteilsfindung Berücksichtigung finden muss.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden: „Das ist ein guter Tag für die saubere Luft und die Menschen in Ludwigsburg, Kiel und Hamburg.“

Kritik äußerte er gegenüber den ausgerechnet grünen Landesministern in Ludwigsburg und Kiel, welche Stickstoffdioxid nur direkt neben Messsensoren durch „absurde Luftstaubsauger“ zu reinigen versuchten, anstatt saubere Luft „durch ehrliche Maßnahmen sicherzustellen“.

„Und erneut benötigten wir Gerichtsentscheidungen, um die Einhaltung von Umweltvorschriften durchzusetzen.“

Quelle: spiegel.de