Für Fahrzeuge über 1,8 Tonnen: Stadträte fordern Parkhaus-Verbot für SUV – Im baden-württembergischen Heidelberg haben Gemeinderäte von „Bunte Linke“ und der Fraktion „Die Linke“ gefordert, den „Zugang von Fahrzeugen zu den Parkhäusern der Stadt zu beschränken“. Wie das Nachrichtenportal „Heidelberg24“ berichtet, sollen dem Antrag nach künftig nur noch Autos in Parkhäusern erlaubt sein, „die die Maße einhalten, für die sie ursprünglich gebaut wurden und die ein Gewicht von 1,8 Tonnen nicht überschreiten“.

Damit ist klar, dass sich der Antrag gezielt gegen SUVs ausspricht

Doch auch viele Elektroautos wären betroffen, deren Gewicht selbst im Kompakt- und Mittelklasse-Segment vergleichsweise hoch ausfällt.

So wiegt der VW ID.3 schon bis zu 1,9 Tonnen, der Polestar 2 bringt es auf 2,1 Tonnen, ein Porsche Taycan gar 2,2 Tonnen. Demgegenüber dürfte ein Kompakt-SUV wie der VW T-Toc mit unter 1,6 Tonnen Gewicht nach wie vor ins Parkhaus.

Wie dem Bericht von „Heidelberg24“ zu entnehmen ist, hat der Antrag aber ohnehin eher schlechte Chancen, durchzukommen.

Der Parkhausbetreiber der Stadt erklärt gegenüber dem Magazin:

„Als Parkhaus-Betreiber lehnt man ein Einfahrtsverbot für 'bestimmte Fahrzeuggruppen' ausdrücklich ab. In den Parkhäusern Kraus (P6), Friedrich-Ebert-Platz (P10), Kornmarkt (P12) oder Nordbrückenkopf (P16) führten Fahrzeuge mit einem Gewicht über 1,8 Tonnen 'nach aktuellem Kenntnisstand' zu keinen negativen Auswirkungen an der Bausubstanz, so die SWH-G.“

Darüber hinaus hätte ein derartiges Verbot auch Folgen für Familien, die mit Vans und Kleinbussen unterwegs sind, und würde dem Tourismus schaden. Freilich kann man die in Teilen verkehrsberuhigte Altstadt auch sehr gut zu Fuß erkunden, doch ohne Zugang zum Parkhaus dürfte eine Tour nach Heidelberg für viele Tagesbesucher an Attraktivität verlieren.

Quelle: focus.de