Führerscheinprüfung 2021Alle Neuerungen zusammengefasst

Führerscheinprüfung 2021: Alle Neuerungen zusammengefasst – Nachdem wir bereits mehrfach über die jüngsten Änderungen in Sachen Führerscheinprüfung und Fahrerlaubnis berichtet haben, möchten wir an dieser Stelle noch einmal zusammenfassen, auf welche Neuerungen sich angehende Autofahrer 2021 einstellen müssen.
Zunächst einmal gilt für die Fahrprüfung ein erweiterter Aufgabenkatalog, die Dauer wurde um zehn Minuten verlängert und am Ende wird fortan ein elektronisches Prüfprotokoll anstelle der bisherigen handschriftlichen Prüfdokumentation angefertigt. Darüber hinaus findet nach der Prüfung ein fünfminütiges Feedbackgespräch statt.
Eine speziell für das elektronische Prüfprotokoll entwickelte Software erlaubt dem Prüfer die Dokumentation seiner positiven oder negativen Bewertungen aller Fahraufgaben auf einem Tablet.
Im Anschluss an die Fahrt werden dann alle acht Fahraufgaben (wie zum Beispiel Fahrstreifenwechsel, Kreisverkehr und Fußgängerüberweg) und alle fünf Fahrkompetenzbereiche (Verkehrsbeobachtung, Fahrzeugpositionierung, Geschwindigkeitsanpassung, Kommunikation, Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise) zusammenfassend betrachtet.
Einer der Vorteile dabei ist, dass das elektronische Prüfungsprotokoll in einer abgewandelten Form den Fahrschulen zu Ausbildungszwecken zur Verfügung steht. So lässt sich besser und transparenter für die Prüfungsfahrt lernen.
Die Entscheidungen trifft aber nach wie vor der Prüfer, das Programm dient lediglich zur Unterstützung.
Die sogenannte „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) hat bereits seit Januar 2021 Gültigkeit und umfasst sämtliche Führerscheinklassen. In enger Zusammenarbeit von TÜV, technischen Prüfstellen, Behörden, Fahrlehrerverbänden, der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sowie der DEKRA entwickelt, spricht letztere von einem „Meilenstein im Fahrerlaubniswesen in Deutschland“.
Die OPFEP verspricht mehr Objektivität in Sachen Bewertung, eine bessere Rückmeldung in Richtung der zu Prüfenden und Fahrschulen und größere Verkehrssicherheit. Dafür kostet die praktische Fahrprüfung aber auch deutlich mehr als zuvor.
Musste man 2020 noch 89,44 Euro für die Prüfung zahlen, werden nun 116,93 Euro fällig.
Ebenfalls neu seit dem 1. April ist die sogenannte Automatikregelung, dank der Fahrschüler der Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren können, ohne deshalb auf das Fahren eines Wagens mit Schaltgetriebe verzichten zu müssen.
Voraussetzung für das Upgrade sind mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden von jeweils 45 Minuten, die nach der praktischen Grundausbildung in einem Schaltwagen absolviert werden müssen. Anschließend kann man sich die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe nach einer mindestens 15-minütigen Testfahrt von der Fahrschule bescheinigen lassen.
Ist das geschafft, wird die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen, welche lediglich statistischen Zwecken dient und abgesehen von aufbauenden Erweiterungsklassen keinerlei einschränkende Wirkung hat.
Quelle: autobild.de