Fristen für AutofahrerAlte Führer scheine müssen umgetauscht werden

Der alte „Lappen“ hat demnächst ausgedient. Bedeutet: Autofahrer, die noch einen Papierführerschein besitzen, müssen diesen gegen fälschungssichere und EU-einheitliche Exemplare in Kartenform umtauschen. Doch auch die Scheckkartenführerscheine, die ab Januar 1999 bis zum 18.1.2013 ausgestellt wurden, bedürfen einer Modernisierung.
Insgesamt müssen damit rund 43 Millionen Führerscheine bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Damit es im Zuge dessen nicht zu hoffnungslos überfüllten Ämtern kommt, greift ein Stufenplan, der die Umtauschfristen regelt.
Bei den Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahrgang der Autofahrer:
- Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023
- Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024
- Für die Jahrgänge 1971 oder später bis zum 19. Januar 2025
- Für die Jahrgänge vor 1953 bis zum 19. Januar 2033
Im Falle der Kartenführerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsdatum entscheidend:
- Für die Ausstellungsjahrgänge 1999 und 2001 gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2026
- Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 bis zum 19. Januar 2027
- Für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis zum 19. Januar 2028
- Für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis zum 19. Januar 2029
- Für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis zum 19. Januar 2030
- Für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis zum 19. Januar 2031
- Für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis zum 19. Januar 2032
- Für den Ausstellungsjahrgang 2012 bis 2013 (18. Januar) bis zum 19. Januar 2033
Ein freiwilliger Umtausch ist auch vor diesen Fristen jederzeit möglich. Zur jeweiligen Führerscheinstelle mitbringen müsst ihr dazu den alten Führerschein, ein biometrisches und möglichst aktuelles Passbild, sowie einen Personalausweis oder Reisepass. Der Umtausch kostet 25 Euro. Eine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung findet nicht statt.
Natürlich darf man, unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem man die Prüfung abgelegt hat, weiterhin unbefristet fahren. Die Gültigkeit des neuen Dokumentes beträgt jedoch 15 Jahre, so dass man nach Ablauf dieser Zeit einen neuen Kartenführerschein erhält.
Wer die Umtauschfrist verpasst – laut dem ADAC gibt es keine entsprechende Aufforderung per Post – und im Zuge einer Verkehrskontrolle keinen einheitlichen EU-Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld von aktuell 10 Euro rechnen.