Frist-Ende am 19. Januar 2023: Diese Fahrer sollten bald ihre „Pappe“ umtauschen – Nach und nach müssen sämtliche alten Führerscheine in das neue Scheckkartenformat der EU übergehen. Nun beginnt die nächste Phase der umspannenden Umtauschaktion: Zum 19. Januar 2023 sind bestimmte Fahrer dazu angehalten. Dabei kann es sich lohnen, den Antrag schon jetzt zu stellen.

Dies geht aus einem Artikel des Portals „Chip“ hervor. Demnach kann es einem im europäischen Ausland bereits passieren, dass die alten grauen oder rosafarbenen „Pappen“ bei einer Polizeikontrolle für Probleme sorgen. Dies kann Fahrern seit dem Januar 2022 auch in der Bundesrepublik blühen. Der Führerschein im Scheckkartenformat setzt sich in der EU durch, seit 2022 werden die alten Ausweisdokumente in grau und rosa sukzessive ersetzt.

Zwar hält die EU ihre Mitgliedsstaaten an, die alten Dokumente im Moment noch anzunehmen – auf Anhieb erkennen lassen sich gültige Klassen darauf nicht immer.

Selbiges gilt für die veralteten Fotos der Eigner. Dies kann im Ausland rasch für Erklärungsnöte gegenüber Polizeibeamten sorgen. So wird seit Januar 2022 bereits umgetauscht. Betroffen sind schon länger Personen, die zwischen dem 1. Januar 1953 und dem ersten 31. Dezember 1958 geboren sind. Fahrer, bei denen dies zutrifft und die zugleich noch immer lediglich einen grauen oder rosafarbenen Führerschein vorweisen, hätten diesen bis zum 19. Januar 2022 ersetzen müssen.

Mit dem neuen Zeitfenster müssen nun Personen, die zwischen dem 1. Januar 1959 und dem 31. Dezember 1964 geboren sind, ihren Führerschein verpflichtend gegen die Scheckkarte eintauschen. Finaler Stichtag hier: Der 19. Januar 2023. Wer ab dem Termin weiterhin mit einem der alten Führerschein unterwegs ist und dabei von der Polizei angehalten wird, könnte mit einem Verwarngeld von zehn Euro zur Kasse gebeten werden.

Für LKW-Fahrer ist es weitaus gravierender: Fahren mit dem alten „Lappen“ gilt am Steuer eines Brummis als Straftat.

„Chip“ erläutert, dass die Arbeitslast der Behörden beim Umtausch der Führerscheine recht hoch ist, zugleich komme es zu Personalengpässen – daher könne es bei der Bearbeitung zu sehr langen Wartezeiten kommen. Um diesen vorzubeugen, sollten Fahrer rechtzeitig einen Antrag auf einen Termin bei den zuständigen Ausgabestellen stellen. Das sind etwa das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder schlicht das Rathaus. Das Portal betont, dass man als Betroffener bereits jetzt einen Termin beantragen sollte.

Bereits jetzt liegt die Bearbeitungszeit demnach bei 3–5 Wochen – sobald die Frist auszulaufen droht, könnte ein regelrechter Run drohen, der für längere Wartezeiten sorgen könnte. Eine Gesundheitsuntersuchung muss für den Führerscheintausch nicht vorgenommen werden, es ist aber ein Betrag von 26 Euro zu entrichten. Aufpreise gibt es nur, sollte ein Expressverfahren vorgenommen oder der neue „Lappen“ per Post versendet werden – nicht alle diese Optionen stehen bei jeder Behörde zur Verfügung.

Weitere Gebühren könnten fällig werden:

Etwa bei Betroffenen, denen zusätzlich die Schlüsselzahl eingetragen oder bei denen eine Zweiteintragung vorgenommen werden muss. In München etwa kostet das „Chip“ zufolge ganze 28,60 Euro mehr. Auch sollten Betroffene die Kosten für ein vorgegebenen Kriterien genügendes, biometrisches Passfoto beim Profifotografen nicht vergessen: Hier können noch einmal zwischen 12–30 Euro fällig werden. Sämtliche Fristen für den Umtausch nach eurer jeweiligen Altersgruppe findet ihr unter dem Artikel von „Chip“.

Quelle: chip.de