EU-Plan: Senioren ab 70 sollen Fahrtauglichkeit nachweisen – Seit einiger Zeit wird immer wieder über die Fahrtüchtigkeit von Senioren diskutiert. Etwa, weil es immer wieder zu brenzligen Situationen oder gar Unfällen mit betagten Menschen kommt. In diesem Zusammenhang steht ebenso zur Debatte, ob es ab einem bestimmten Alter verpflichtende Fahreignungstests geben soll.

Genau dazu gibt es nun einen EU-Plan, der eine Regelverschärfung für Autofahrerinnen und Autofahrer vorsieht. Generell ist es der größte Wunsch der Europäischen Union, dass es bis zum Jahre 2050 keinen einzigen Verkehrstoten mehr geben soll. Bis zum Jahre 2030 möchte man die Zahl der Toten im Straßenverkehr auf die Hälfte reduziert haben. Im letzten Jahr 2022 starben bei Unfällen im Straßenverkehr 20.600 Menschen.

Führerscheinreform zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

Damit die EU-Vision erreicht werden kann, plant man eine Führerscheinreform, mit dem Ziel die Verkehrssicherheit zu verbessern. Einer der Punkte im EU-Plan ist dabei, die Verkehrstauglichkeit von Autofahrern über 70 Jahren zu prüfen. Und zwar alle fünf Jahre für Menschen über 70 Jahre. Hierzulande ist es derzeit so, dass Senioren keine oder nur in Einzelfällen verpflichtende Fahrtauglichkeitprüfungen ablegen müssen.

Deshalb gilt in Deutschland immer noch, wer einmal seine Führerscheinprüfung erfolgreich bestritten hat, besitzt in der Regel die lebenslange Fahrerlaubnis. Jedoch steht es Senioren frei, ihren Führerschein selbst abzugeben oder eine Testfahrt mit einem Gutachter zu machen. Generell werden aber auch in Deutschland die Stimmen immer lauter, die nach einem verpflichtenden Fahreignungstest für Senioren rufen.

Neue Laufzeiten der Führerscheine und medizinische Mindestanforderungen

In einigen EU-Ländern gibt es übrigens bereits jetzt schon die Regel, dass Autofahrerinnen und Autofahrern ab 70 Jahren ihre Fahrtauglichkeit nachweisen muss. Laut den aktuellen EU-Plänen soll dies in Zukunft eben in allen Mitgliedsstaaten eingeführt werden. Der Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission sieht bei der Reform auch vor, dass Laufzeiten der Führerscheine geändert werden und dann ganze fünfzehn statt der aktuellen zehn Jahre gelten sollen.

Allerdings nicht mehr für alle ab 70 Jahre, deren Führerscheine dann nur noch eine Gültigkeit von fünf Jahren besäßen. Der EU-Plan sieht überdies vor, dass die Führerscheinbehörde bei Bedarf eine medizinische Untersuchung durch einen Gutachter anordnen kann. Denn es sollen auch neue medizinische Mindestanforderungen für den Führerschein gestellt werden. Dazu zählen:

  • Träger einer Brille oder Kontaktlinsen müssen mindestens 0,5 Dioptrien vorweisen
  • Wer eine Augenkrankheit hat, muss sich regelmäßig vom Arzt prüfen lassen
  • Menschen mit Krankheiten, die eine Fahrzeugnutzung erschweren, sollen keinen Führerschein erhalten
  • Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen brauchen eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung vom Arzt
  • Wer Diabetes hat, muss alle zehn Jahre eine Fahrtauglichkeitsprüfung ablegen
  • Menschen mit regelmäßiger, schwerer Unterzuckerung, erhalten keinen Führerschein
  • Wer neurologische Beschwerden hat, braucht eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung vom Arzt
  • Nur Menschen mit Epilepsie, die seit einem Jahr keinen Anfall gehabt haben, dürfen ans Steuer und müssen regelmäßig vom Arzt untersucht werden
  • Alle Personen mit schweren kognitiven oder intellektuellen Störungen erhalten keinen Führerschein

Quelle: fr.de