EU debattiert Führerschein-Hammer: Änderungen besonders für Senioren und Anfänger – In der EU wird laut Medienberichten derzeit ein ganzes Paket an neuen Regulierungen debattiert, welches Folgen für Millionen Pkw-Fahrer nach sich ziehen könnte. Erhebliche Einschränkungen kommen in einem neuen Gesetzesentwurf dabei insbesondere auf Fahranfänger sowie Senioren am Steuer zu.

Dies berichtet „Bild“ unter Berufung unter anderem auf den „Focus“. Am Dienstag hat demnach der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr im Europäischen Parlament die Änderung des Straßenverkehrsrechts erörtert, welche für Autofahrer mit erheblichen Kosten und etlichen Auswirkungen verbunden sein könnte. Erstmals hatte die österreichische Tageszeitung „Krone“ laut „Bild“ über die Neuerungen berichtet.

Gewichtsgrenzen und Änderungen für Anfänger und Ältere am Steuer

Es gilt: Endgültig beschlossen ist der Entwurf noch nicht, sollte die Richtlinie mit den Änderungsvorschlägen jedoch ratifiziert werden, so ist diese bindend für die EU-Mitgliedstaaten. Diese sind dann verpflichtet, für eine Umsetzung der Regelungen zu sorgen. Der Artikel erläutert, dass bereits gültige Führerscheine von den Änderungen ausgenommen sein werden. Vielmehr sehen die Pläne vor, die „Vision Zero“ umzusetzen.

Ein Vorhaben der EU, die Anzahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2050 auf null zu reduzieren. Dies bedeutet für Senioren etwa mögliche verpflichtende Untersuchungen beim Arzt, für Fahranfänger weitreichende Auflagen. In einem Entwurf unterbreitete die französische Politikerin Karima Delli (Grüne), welche als Vorsitzende des Ausschusses und Berichterstatterin fungiert, laut dem Artikel bei „Bild“ gleich mehrere zentrale Punkte, welche im Folgenden aufgelistet werden.

Drei konkrete Eckpfeiler der Novelle:

  • Tempolimits sollen nach Altersgruppen gestaffelt werden: Auf Fahranfänger käme eine Obergrenze von 90 Stundenkilometern zu, was ihnen auf Autobahnen de facto verbieten würde, einen Großteil der anderen Verkehrsteilnehmer zu überholen. Zudem würde der Führerschein auf Probe eine zweite Fahrprüfung nach Probezeit erforderlich machen.
  • Auch könnten sich Anfänger nächtlichen Fahrverboten gegenübersehen. So zitiert „Bild“ aus dem Entwurf wörtlich: „Die Mitgliedstaaten können besondere Vorschriften für Fahranfänger festlegen, um das nächtliche Fahren von Mitternacht bis 6 Uhr zu beschränken.“
  • Für Senioren dürften die Veränderungen dem Artikel zufolge laufende Nöte um den Führerscheinverlust bedeuten, hinzu kämen bei Realisierung erhebliche Kosten: Denn in dem Entwurf ist vorgesehen, dass ein Führerschein ab dem 60. Lebensjahr nur noch sieben Jahre gilt.
  • Mit dem 70. Lebensjahr sinkt die Gültigkeit laut Artikel auf fünf Jahre, ab 80 soll er nur noch zwei Jahre gelten. Die Folge: Senioren müssten auf eigene Kosten ihren Führerschein regelmäßig erneuern, wobei jedes Mal umfangreiche ärztliche und psychologische Untersuchungen ins Spiel kommen würden. Final entscheidet dann aber die EU über eine erneute Ausstellung.
  • Auch eine Gewichtsgrenze für den Führerschein ist Teil der Änderungsvorschläge, gilt laut „Bild“ als besonders umstritten. Demnach sollen alle Pkw-Führerscheine der Klasse B (alt: Klasse drei) eine Gewichtsgrenze von 1.800 Kilogramm erfahren (derzeit gelten laut dem Artikel 3.500 Kilogramm). Zugleich soll die Höchstgeschwindigkeit auf 110 Stundenkilometer gedeckelt werden.

Die Folge: Wer ein größeres Fahrzeug fahren möchte, müsste bei Umsetzung der Änderungen erst einen eigenen Führerschein dafür erwerben: „Klasse B+“. Dieser soll dann erst ab 21 zu machen sein. Ziel dieses Vorschlags ist laut dem Artikel eine Erschwerung für das Führen großer Fahrzeuge und SUVs, beziehungsweise Personen unter 21 dies ganz und gar unmöglich zu machen.

Laut „Bild“ sind die Reaktionen der anderen Fraktionen auf den Entwurf noch ungewiss – einige erachten das vorgeschlagene Gesetz als zu weitreichend. In dem Entwurf sind neben den Genannten noch weitere Änderungen enthalten – darunter eine Vereinheitlichung der Bußgelder im EU-Raum. Das Vorhaben wird nun im Parlament debattiert, bevor es in den Mitgliedstaaten diskutiert wird. Danach müsste eine Umsetzung in nationales Recht erfolgen.

Quelle: bild.de