Vermummungsverbot im Straßenverkehr: Mit Schutzmaske am Steuer droht ein Bußgeld – Die Regeln im Kampf gegen die Corona-Epidemie in Deutschland tragen mitunter Früchte, die nicht jeder so auf dem Schirm hat: So verstoßen täglich Tausende Autofahrer gegen das Vermummungsverbot im Straßenverkehr, ohne sich dessen möglicherweise bewusst zu sein.

Stets dann, wenn sie ihre Maske nach dem Einkauf nicht abnehmen und sich ans Steuer setzen. Davon sind auch Taxi- und Busfahrer betroffen, die zum Schutz ihrer Gäste oder Selbstschutz eine Maske tragen.

Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung lässt hier keinen Spielraum zu:

„Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist“, heißt es dort. Wer dem zuwiderhandelt, der muss 60 Euro Bußgeld bezahlen und erhält noch die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.

Die Bundesregierung ist sich dieses Problems bewusst. Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hin, antwortete Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann:

„Paragraph 23 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung soll die Erkennbarkeit des Kraftfahrzeugführers während der Verkehrsteilnahme insbesondere bei automatisierten Verkehrskontrollen gewährleisten.

Die Vorschrift verbietet daher die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale, welche die Feststellbarkeit der Identität gewährleisten.“ 

Einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, könne wesentliche, zur Identitätsfeststellung erforderliche Gesichtsmerkmale verdecken:

„In diesem Fall können aber die Kontrollbehörden der Länder die Möglichkeit der Anwendung des Opportunitätsprinzips in Betracht ziehen und von einer Verfolgung als Ordnungswidrigkeit absehen“, erläuterte Ferlemann in dem Schreiben.

Man habe die Polizeien der Bundesländer bereits sensibilisiert, großzügig zu verfahren, wenn die Maske dem Gesundheitsschutz diene.

Der Staatssekretär betonte: „Nur bei offensichtlicher Nutzung der Masken, um andere Ordnungswidrigkeiten zu begehen, werden weiterhin Bußgelder verhängt.“

Die FDP übte Kritik an der Haltung der Bundesregierung: „Der Bund schiebt den Umgang mit Mund-Nase-Masken im Straßenverkehr an die Länder ab“, betonte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Oliver Luksic.

Zugleich unterstrich das Bundesverkehrsministerium, das weiterhin für das Tragen von Masken im Straßenverkehr ein Bußgeld verhängt werden könne – etwa im Falle von offensichtlichen Ordnungswidrigkeiten.

Luksic warnt: „In welchen Fällen ist eine teilweise Vermummung weiterhin ein Vergehen und wie sollen Landespolizisten damit umgehen? Diese wichtige Frage bleibt unbeantwortet und könnte für einige Verkehrsteilnehmer teure Konsequenzen haben. Der Bund muss hier endlich für Rechtssicherheit sorgen, statt Unsicherheit zu schaffen.“

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Quelle: ksta.de