Chaos nach Bußgeld-ReformFührerschein gibt’s zurück, Geldstrafe bleibt

Chaos nach Bußgeld-Reform: Führerschein gibt’s zurück, Geldstrafe bleibt – Aufgrund eines Formfehlers im erst Ende April neu eingeführten Bußgeldkatalog könnten zahlreiche Fahrverbote nichtig werden. Zwar besteht berechtigte Hoffnung, seinen Führerschein zurückzuerhalten, gezahlt werden muss aber wohl dennoch.
Alle 16 Bundesländer setzten den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug. Drohte nach der Neuregelung ein Monat Führerscheinentzug bereits dann, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde oder außerorts 26 km/h zu schnell unterwegs war, sind ab sofort wieder die alten Bestimmungen gültig.
Nun prüfen die Behörden rechtlich, ob im Zuge der Reform eingezogene Führerscheine wieder zurückgegeben werden müssen. Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge geht es hierbei um 11.500 Bescheide, die nun möglicherweise als nichtig erklärt werden könnten.
Wäre nach dem alten Bußgeldkatalog kein Fahrverbot erteilt worden, soll seitens der Länder einen landesrechtliche „Billigkeitsprüfung“ erfolgen.
Tatsächlich sind einige Bundesländer, wie das Saarland und Bayern, dem voraus und geben eingezogene Führerscheine bereits zurück. Wie ein Polizeisprecher erklärte, können sich auch Thüringer ihren im Zuge der Neuregelung verlorenen Führerschein vorläufig von der Polizei wieder aushändigen lassen.
Dennoch sollen alle Raser bundesweit bestraft werden. Dem Bundesverkehrsministerium zufolge bestehe nämlich keine rechtliche Möglichkeit, Bußgelder zurückzuerstatten.
Verfahren, die sich noch in der Schwebe befinden, sollen nach dem alten Bußgeldkatalog entschieden werden, der vor dem 28. April gültig war.
Die Billigkeitsprüfung betreffe jedoch nur die Regeln zu den Fahrverboten und auch nur solche, die noch nicht rechtskräftig sind, bei denen die Widerspruchsfrist also noch nicht abgelaufen ist.
Ein Beispiel aus Baden-Württemberg zeigt indes, wie kompliziert es bei bereits rechtskräftigen Fahrverboten aussieht. Der dortige Landesverkehrsminister Winfried Hermann erklärte gegenüber dem Spiegel:
„Bei den bereits abgeschlossenen Verfahren können Fahrverbote, die auf Grundlage der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung erlassen worden sind, nur im Wege einer Gnadenentscheidung durch das jeweilige Regierungspräsidium aufgehoben werden.“
In all diesem Chaos droht nun eine Klagewelle. Sowohl was die rechtskräftigen Fahrverbote angeht, als auch in Sachen der höheren Bußgelder.
Quelle: gmx.net