BußgeldkatalogesBundesverkehrsminister Scheuer drückt aufs Gas

Bußgeldkatalog: Bundesverkehrsminister Scheuer will Strafen für Temposünder schnell ändern – Die von vielen Seiten scharf kritisierte Reform des Bußgeldkataloges sieht strenge Sanktionen für Temposünder vor. Zu strenge, findet mittlerweile auch Verkehrsminister Andreas Scheuer, der seither auf eine Korrektur seitens der Länder pocht. Doch diese geht dem CSU-Politiker offenbar nicht schnell genug voran.
In einem Schreiben an die Verkehrsminister der Länder, welches auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, fordert Scheuer, rechtlichen Risiken vorzubeugen. Ferner heißt es darin:
„Ich bitte Sie inständig, an der Wiederherstellung eines systemkonformen Zustandes mitzuwirken.“
Die im Zuge der Reform der Straßenverkehrsordnung eingeführten Änderungen hätten mit Blick auf den Bußgeldkatalog zu „erheblichen Ungereimtheiten im Sanktionsgefüge“ geführt, so Scheuer.
Wenn man diese nicht möglichst schnell korrigiere, müsse man mit Verfahren gegen Bußgeldbescheide und möglicherweise mit einer erheblichen Anzahl nicht vollstreckbarer Bescheide rechnen.
„Dies kann keinesfalls hingenommen werden.“
Scheuer bezieht sich damit konkret auf das seit Ende April drohende Fahrverbot, wenn man innerorts 21 km/h und außerorts 26 km/h zu schnell unterwegs ist. Bereits Mitte Mai hatte Scheuer angekündigt, diese Regel wieder kippen zu wollen.
Dazu plant der Bundesverkehrsminister eine weitere Verordnung, von der er Unterstützung seitens der Länder erwarte, wie es in dem Schreiben hieß.
Auch der ADAC hatte zuvor rechtliche Bedenken gegen die vom Bundesrat in die StVO-Reform hineingebrachte Neuregelung geäußert. Denn allem Anschein nach sei in der StVO-Novelle das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt worden. Damit dürften Teile der Novelle ihre Wirksamkeit verlieren.
Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Gerhard Hillebrand, Verkehrspräsident des ADAC, am Mittwoch:
„Das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage in der StVO-Novelle führt dazu, dass die Verschärfung der Fahrverbote nicht wirksam ist, die der ADAC kritisiert hatte. Wichtig ist es jetzt, die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen wieder herzustellen und eine stärkere Differenzierung zu ermöglichen.“
Zumindest die neuen Fahrverbote dürften durch das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage, nach Rechtauffassung des ADAC, somit unwirksam sein.
„In dem Dilemma liegt die Chance, zu einem ausgewogenen Verhältnis von Delikt und Sanktionen zu kommen und ein stärker abgestuftes System zu entwickeln. Diese Chance, sollten Bund und Länder gemeinsam nutzen.“
Quelle: bild.de