BußgeldkatalogMöglicher Kompromiss im Streit um Reform

Bußgeldkatalog: Möglicher Kompromiss im Streit um Reform – Die Reform des Bußgeldkataloges dauert nun schon eine geraume Zeit an und hat bislang für ebenso viel Unmut wie Verwirrung gesorgt. Die beschwerliche Reise der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) könnte nun aber bald ein Ende haben, denn laut dem „Spiegel“ deutet sich offenbar ein Kompromiss zwischen den Verkehrsministern der Länder an.
So hat die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Anke Rehlinger, dem Nachrichtenmagazin zufolge dem Bundesrat-Verkehrsausschuss ein Kompromisspapier vorgelegt, welches allen Seiten entgegenkommt.
Jenes sieht unter anderem vor, dass erst dann mit einem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen ist, wenn Autofahrer innerorts mit 26 km/h und außerorts mit 36 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt werden.
In dem ursprünglichen Entwurf waren die Strafen für zu schnelles Fahren drastisch verschärft, letztendlich aber wegen eines Formfehlers außer Kraft gesetzt worden. Seither wird gestritten. Während die grünen Landesminister auf härtere Strafen für Raser bestehen, lehnt Verkehrsminister Andreas Scheuer dies ab.
Rehlingers Kompromiss sieht nun weniger Fahrverbote, dafür aber höhere Geldstrafen für Temposünder vor. So käme Autofahrern eine Geschwindigkeitsübertretung von innerorts 21 km/h künftig mit rund 160 Euro, statt 80 Euro zu stehen. Bei 61 km/h müssen derzeit 480 Euro Bußgeld entrichtet werden, künftig sollen es knapp unter 1000 Euro sein.
Darüber hinaus soll es, dem Kompromisspapier zufolge, zukünftig möglich sein, an mehr Stellen in deutschen Städten das Tempolimit auf 30 km/h festzusetzen.
Dem Dokument, welches dem „Spiegel“ vorliegt, ist diesbezüglich zu entnehmen: „Mit einer erweiterten Experimentierklausel werden in der StVO die Voraus¬setzungen dafür geschaffen, neue Regeln oder Verkehrsmaßnahmen über den bisherigen Rechtsrahmen hinaus erproben zu können.“
An diesem Vorschlag könnten sich ein weiterer Streitherd zwischen den Parteien entzünden, bestehen die Liberalen und Konservativen doch darauf, dass in Städten generell Tempo 50 gilt, und 30 nur in Ausnahmefällen.
Rehlinger gibt sich gegenüber dem „Spiegel“ dennoch optimistisch: „Keine parteipolitische Seite kann ihre Vorstellungen zu 100 Prozent durchsetzen, deshalb sollte der Bundesrat auch nicht zum Spielfeld für Maximalpositionen werden.“
Damit die Reform des Bußgeldkatalogs dank des Kompromisspapiers endlich zu einem Abschluss gebracht werden kann, bedarf es allerdings noch einer Mehrheit im Verkehrsausschuss des Bundesrats.
Sollte dies der Fall sein, und der Vorschlag dann auch in der kommenden Sitzung des Bundesrats am 6. November eine Mehrheit finden, könnte die neue StVO-Novelle anschließend in Kraft treten.
Quelle: stern.de