Bußgeldkatalog: Die Strafen für Handy am Steuer – Seit dem Aufkommen der Mobiltelefone ist deren Nutzung am Steuer ein massives Problem im Straßenverkehr geworden. Vor allem, weil damit die Unfallgefahr massiv angestiegen ist. Berechnungen des ADAC zufolge kann bereits eine einzige Sekunde, die man auf sein Handy schaut anstatt auf die Straße, schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Demnach würde man bei bereits bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h bei einer Sekunde rund elf Meter im Blindflug fahren.

Bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h wären dass dann schon ganze 36 Meter in der Sekunde. Und auch wenn die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer wissen, dass ein Handy in der Hand hinter dem Steuer verboten ist, halten sich viele nicht daran. Mit Blick auf eben genau dieses Thema stellt sich vielen die Frage, was denn nun genau erlaubt ist – und was eben nicht.

So lange der Motor läuft, ist der Blick aufs Handy verboten

Schließlich nutzt man mittlerweile das Smartphone nicht nur zum Telefonieren, sondern beispielsweise eben auch als Navigationswerkzeug. Grundsätzlich gilt, wie bereits erwähnt, dass das Telefonieren mit dem Handy am Ohr während der Fahrt verboten ist. Selbiges gilt auch für das Schreiben von Nachrichten während der Fahrt sowie alle anderen Tätigkeiten, bei denen man auf das Handy-Display schauen muss.

Das Verbot gilt übrigens auch, wenn man an einer roten Ampel oder im Stau steht. So lange der Motor läuft, ist der Blick aufs Handy untersagt. Abhilfe schafft es hier nur, wenn man sein Smartphone mit einer dafür vorgesehenen Halterung in seinem Auto befestigt, dann ist das Nutzen wiederum erlaubt, zumindest was einen kurzen Blick auf das Handy wie etwa bei der Navigation anbetrifft. Es geht generell darum, dass der Fahrer zu jeder Zeit das Verkehrsgeschehen im Blick haben muss.

Hände am Steuer und die Augen auf der Straße

Heißt also auch, dass man nicht während der Fahrt zum Beispiel seine Route mit dem Navi plant. Derlei Bedienungen des Handys müssen vor der Fahrt getätigt werden. Was das Telefonieren angeht, ist es ähnlich. Hierbei müssen beide Hände am Steuer und die Augen auf die Straße gerichtet sein. Wer sein Handy nicht mit seinem Auto verbunden und somit die Fernsprechanlage nutzt, das Gerät obendrein auch nicht in einer entsprechenden Halterung befestigt hat, darf es auch nicht zum Telefonieren verwenden.

Ganz davon abgesehen, dass man sich zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer an diese Rahmenbedingen halten sollte, kann eine Zuwiderhandlung recht teuer zu stehen kommen. In den Niederlanden hat man die Strafen für Handys am Steuer erst Anfang des Jahres noch mal deutlich nach oben geschraubt. Wer dort nun mit dem Handy beim Fahren erwischt wird, muss satte 380 Euro Strafe berappen.

Strafen für Handy am Steuer

In Deutschland gibt es ebenfalls eine Geldstrafe, die zudem steigt, sollte es durch die Nutzung des Handys zu einer Gefährdung anderer Personen oder einer Sachbeschädigung gekommen sein. Obendrein gibt es für ein Handy-Vergehen zwei Punkte in Flensburg. Nachfolgend der Strafenkatalog für Handys am Steuer:

  • Handy am Steuer: 128,50 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Handy am Steuer und Gefährdung: 178,50 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Handy am Steuer und Sachbeschädigung: 228,50 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Fahranfänger, die sich übrigens noch in der Probezeit befinden und mit dem Handy während der Fahrt erwischt werden, bekommen eine Verlängerung ihrer Probezeit um zwei weitere Jahre aufgebrummt und müssen zusätzlich ein Aufbauseminar besuchen.

Quelle: techbook.de