BundesverfassungsgerichtAutofahrer dürfen Daten der Blitzgeräte kontrollieren

Bundesverfassungsgericht: Autofahrer dürfen Daten der Blitzgeräte kontrollieren – Autofahrer versus Blitzer, das ist wahrlich keine Liebesbeziehung. Nun hat ein Karlsruher Richter des Bundesverfassungsgerichts ein Urteil aufgesprochen, dass die Rechte von Autofahrern künftig stärken wird, sollten sie einmal geblitzt werden.
Dem vorausgegangen war der Fall eines Autofahrers, der die Rohdaten eines Blitzers einsehen wollte. Der Mann war 2017 wegen überhöhter Geschwindigkeit – außerhalb der Ortschaft 150 km/h statt der erlaubten 120 km/h – zu einem Monat Fahrverbot und 160 Euro Geldbuße verdonnert worden. Doch der bayrische Fahrer reagierte mit dem Satz „Mal sehen, ob das Gerät überhaupt richtig gemessen hat.“
Er wollte die Lebensakte des verwendeten Messgeräts, den Eichschein und die sogenannten Rohmessdaten einsehen. Daher zog er vor das Amts- und Oberlandesgericht. Dort verlor der Fahrer allerdings und zog weiter vor das Bundesverfassungsgericht. Hier gab man der Verfassungsbeschwerde dann statt. Dem Fahrer ist es nun also erlaubt, Informationen der Bußgeldbehörde einzusehen, die nicht Teil seiner Akte sind.
So kann er die Rohdaten des Messgeräts überprüfen und sich gegebenenfalls besser verteidigen. Generell kann jeder eine Verfassungsbeschwerde erheben, wenn er der Überzeugung ist, durch einen staatlichen Akt in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein. Auch wenn man meistens davon ausgehen darf, dass die Blitzer keiner technischen Überprüfung bedürfen, so sind Fehler nie ausgeschlossen. Daher ist eine Einsicht in die Daten begrüßenswert.
Zumal Blitzeranlagen wie jene vom Typ PoliScan Speed M1 mehr als umstritten sind, da sie Rohmessdaten, aus denen die Geschwindigkeit errechnet wird, nicht speichern. ADAC-Präsident Gerhard Hillebrand begrüßt derweil die Entscheidung des Gerichts: „Die Entscheidung ist ein Beitrag zu mehr Fairness bei Bußgeldverfahren. […] Die Möglichkeit, auf Rohdaten der Messgeräte zuzugreifen, kann auch dazu beitragen, die Akzeptanz von Bußgeldbescheiden zu erhöhen.“
Quelle: tagesspiegel.de