BGH-Urteil zum Dieselskandal: VW muss Kunden Schadenersatz zahlen – Wer das Pech hatte, ein manipuliertes Dieselauto zu kaufen, genießt grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) am Montag hervor, das nun Wellen schlägt.

Das Urteil im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal ermöglicht es Kunden, ihr Fahrzeug zurückzugeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückzuverlangen. Damit ist dies das erste höchstrichterliche Urteil zu den Dieselmanipulationen seitens des Konzerns.

Die Rechtsauffassung des BGH wirkt sich somit auch auf anhängige Klageverfahren aus, die vor den deutschen Landes- und Oberlandesgerichten verhandelt werden.

Laut VW sind es in Deutschland noch 60.000 Verfahren, bei denen Besitzer von dem Unternehmen Schadenersatz fordern.

Rechtsanwalt Claus Goldenstein vertritt den Kläger vor dem BGH sowie rund 21.000 weitere Mandanten in der Sache. Er erläutert:

„Das Urteil bedeutet Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in Deutschland und zeigt einmal mehr, dass auch ein großer Konzern nicht über dem Gesetz steht.“

Signalwirkung habe das Urteil auch für Besitzer von Pkw anderer Hersteller, die illegale Abschalteinrichtungen in Dieselautos verbaut hätten.

Der Vorsitzende BGH-Richter Stephan Seiters bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe:

„Wir haben das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz im Wesentlichen bestätigt.“

2014 hatte der Kläger einen VW Sharan gebraucht erworben. Für das Fahrzeug, in dem ein Dieselmotor vom Typ EA 189 verbaut ist, hatte er seinerzeit 31.500 Euro bezahlt.

Im Motor dieses Typs ist eine Abschalteinrichtung vorhanden.

Eine solche Vorrichtung manipuliert Abgaswerte – so dass Grenzwerte auf dem Prüfstand zwar eingehalten, im Straßeneinsatz jedoch mehr Stickoxide ausgestoßen werden.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz waren dem Kläger daher seinerzeit 25.600 Euro Schadenersatz zugesprochen worden.

Man habe ihn vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt, so die Urteilsbegründung.

Abgezogen hatte man dem Kläger jedoch die zwischenzeitlich mit dem Wagen zurückgelegten Kilometer. Sowohl der Mann als auch Volkswagen gingen gegen das OLG-Urteil in Revision. 

VW verlangte eine vollständige Abweisung der Klage am BGH, während der Kläger den Kilometer-Abzug auf seinen Schadenersatz nicht hinnehmen wollte.

Quelle: reuters.com