Beleidigungen im Straßenverkehr: So teuer sind die Strafen wirklich – Selbst dem sanftesten Gemüt wird im Straßenverkehr früher oder später ein derber Fluch über die Lippen kommen. Doch Obacht: Andere Personen zu beleidigen, kann sehr schnell sehr teuer werden. Zumindest dann, wenn die Gegenpartei eine Anzeige erstattet und bei der Polizei dazu einen Strafantrag mit Personendaten stellt. Denn eine Beleidigung gilt in Deutschland nicht als Ordnungswidrigkeit.

Tatsächlich gibt es „chip.de“ zufolge keinen Katalog für Beleidigungen oder Beschimpfungen.

Zudem wird die Beweisführung natürlich problematisch, wenn Aussage gegen Aussage steht. Erfahrungsgemäß verhalte es sich Verkehrsanwälten zufolge jedoch so, dass Gerichte tendenziell dem Beleidigten Glauben zu schenken geneigt sind, während sie dem Beleidigenden eher ein Interesse an falschen Schutzbehauptungen unterstellen.

Ist die Entscheidung dann gefallen, werden für den Täter üblicherweise zehn bis 30 Tagessätze fällig, wobei ein Tagessatz einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens entspricht.

Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von der Schwere der Tat ab. Ein Vogel kommt den Beleidigenden im Schnitt mit 20 bis 30 Tagessätzen zu stehen, eine rausgestreckte Zunge kostet meist um die 150 Euro. Für den Plemplem-Scheibenwischer vor dem Gesicht werden oft sogar 350 Euro fällig.

Gesellt sich zu der Beleidigung auch noch eine Nötigung, kann sogar ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Und auch eine beleidigende Geste in Richtung einer Videokamera oder eines Blitzers kann geahndet werden. 

Allerdings müsse nach dem Bundesverfassungsgericht bei einem Urteil wegen Beleidigung stets zwischen freier Meinungsäußerung und dem Persönlichkeitsrecht abgewogen werden, weshalb der sachliche Zusammenhang entscheidend ist und auch indirekte Beleidigungen bestraft werden können.

Beleidigen sich zwei Personen gegenseitig, kann dies vor Gericht gegeneinander aufgewogen werden, so dass beide Parteien entweder freigesprochen oder verurteilt werden.

Deutlicher ist die Grenze bei Beleidigungen gezogen, die gegenüber Ordnungshütern ausgesprochen werden. Zwar gibt es auch in Sachen Beamtenbeleidigung keine explizite gesetzliche Definition, im Regelfall wird eine solche jedoch deutlich schneller vor Gericht verhandelt und auch härtet geahndet.

Doch auch hier entscheidet natürlich, wie beleidigt wurde. Bei einem „Bulle“ drücken die Richter meist noch zwei Augen zu und sehen von einem Bußgeld ab. Auf der anderen Seite wurde ein Mann bereits zu einer Strafe von 2.500 Euro verdonnert, weil dieser einen Beamten eine „alte Sau“ genannt hatte. Ein Mittelfinger kostete einen Angeklagten schon mal 4.000 Euro, ein Vogel 750 Euro.

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Quelle: chip.de