Auf der AutobahnDiese Regeln sollten bei einem Stau beachtet werden

Auf der Autobahn: Diese Regeln sollten bei einem Stau beachtet werden – Auch wenn man seine Routen auch noch so umsichtig plant, irgendwie landet man dann doch immer wieder im Stau. Als wäre es an sich nun nicht schon schlimm genug, in seinem stehenden Auto auf der Autobahn festzustecken, wird die Sache noch einen ganzen Zacken unangenehmer, wenn man mit der Familie unterwegs ist und plötzlich jemand dringend auf die Toilette muss.
In diesem Falle ist es durchaus naheliegend, einfach aus dem Wagen auszusteigen, um seine Notdurft irgendwo versteckt am Straßenrand zu verrichten. Und wenn man schon dabei ist, kann man auch schnell noch etwas aus dem Kofferraum holen oder sich die Beine vertreten.
Aber ist das überhaupt erlaubt?
Mit Blick auf die Straßenverkehrsordnung ist die Antwort sehr klar formuliert. Im Paragrafen 18 Abs. 9 heißt es dort entsprechend: „Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten.“
Wer im Stau also aus seinem Auto aussteigt, muss grundsätzlich mit einem Bußgeld rechnen, welches mit gerade einmal zehn Euro zwar vergleichsweise niedrig angesetzt ist, es gibt aber noch einen weit triftigeren Grund, weshalb man sich an das Gebot halten sollte: die Sicherheit!
Es kommt nämlich immer wieder vor, dass einige Leute die Rettungsgasse oder den Seitenstreifen widerrechtlich nutzen, um einem Stau zu entkommen. Davon abgesehen, ist natürlich immer auch mit Rettungsfahrzeugen mit hoher Geschwindigkeit zu rechen – in Kombination mit Menschen auf der Fahrbahn kann es da sehr schnell sehr gefährlich werden.
Für Notfälle gelten Sonderregeln.
Wer aus seinem Fahrzeug aussteigt, um eine Unfallstelle zu sichern, macht sich natürlich nicht strafbar, und wohl kaum ein Polizist wird es ahnden, wenn jemand mal aussteigt, um sich zu übergeben. Sofern möglich, sollte man sich aber sicherheitshalber auf ein paar wenige Schritte in Fahrzeugnähe beschränken.
Wird man von der Polizei nicht explizit dazu aufgefordert, auf der Autobahn rückwärts zu fahren oder zu wenden, ist dies grundsätzlich ebenfalls verboten. Wer es dennoch tut, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Auch untersagt ist die Nutzung des Standstreifens, und zwar auch dann, wenn es nur noch ein kurzer Weg zur Ausfahrt oder zur Raststätte ist. Der Standstreifen ist ausdrücklich für Pannenfahrzeuge reserviert, außer natürlich, er ist als zusätzliche Spur gekennzeichnet. Zuwiderhandlungen werden mit 75 Euro und einem Punkt geahndet.
Im Falle der Nutzung der Rettungsgasse werden 240 Euro fällig, einen Monat Fahrverbot gibt es obendrein.
Auch Motorradfahrer dürfen sich nicht einfach so durch einen Stau schlängeln. Dabei handelt es sich nämlich um unerlaubtes Rechtsüberholen, dass Erwischten 100 Euro und einen Punkt zu stehen kommt.
In Sachen Handy-Nutzung gelten im Stau übrigens die gleichen Regeln wie während der Fahrt. Erst wenn der Motor ausgeschaltet ist, darf das Gerät wie gewohnt benutzt werden.
Quelle: chip.de